Dürfte Steuer-Schweizer Stronach ins Parlament?

Daniela Kittner
Kann ein Österreicher mit dem Steuerwohnsitz Schweiz in den heimischen Nationalrat einziehen?
Daniela Kittner

Daniela Kittner

Frank Stronach hat sein zum Großteil in Kanada erworbenes Vermögen steuerschonend in Zug in der Schweiz geparkt. Er besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft, ist aber ein "Steuer-Schweizer". Dies ist dann möglich, wenn man der heimischen Finanz nachweist, dass sich der Lebensmittelpunkt im Ausland befindet. Bei Stronach also in der Schweiz.

Das passive Wahlrecht hat Stronach trotzdem. Laut Auskunft des Leiters der Wahlbehörde im Innenministerium, Robert Stein , können Österreicher, die im Ausland Steuer zahlen, in den Nationalrat gewählt werden. Stein: "Vor 1989 war das verboten, da musste man den Hauptwohnsitz in Österreich haben." Der Auslands-Österreicher Klaus Heiss hat jedoch beim Verfassungsgerichtshof das Wahlrecht erstritten. Seither dürfen Steuer-Ausländer in den Nationalrat.

Eine andere Frage ist, was die heimische Finanz dazu sagen würde. Margit Widinski von der Steuerberatungskanzlei BDO Auxilia ist auf Steuer-Ausländer spezialisiert. Sie erzählt aus der Praxis, welche Kriterien die Finanz anlegt, um festzustellen, ob jemand wirklich seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat: Wo wohnt die Familie (fällt bei Stronach weg)? Bei welchen Vereinen ist man Mitglied? In einem Fall, so Vidinski, habe sich die Finanz sogar angeschaut, in welchem Land ihre Kundin eine Grabstätte reserviert hatte. Widinski: "Wenn sich jemand so intensiv in der österreichischen Politik engagiert wie Stronach und womöglich gar in den Nationalrat einzieht, kann ich mir vorstellen, dass die Finanz den Lebensmittelpunkt Schweiz nicht mehr akzeptiert."

In Stronachs Umgebung heißt es, Stronach müsse alle 183 Tage ausreisen, um den Lebensmittelpunkt Schweiz glaubhaft zu machen. Widinski: "Diese Regel gilt für Leute, die zwar die Staatsbürgerschaft haben, aber keinen Wohnsitz in Österreich. Sie wohnen im Hotel. Nach 183 Tagen, also einem halben Jahr, müssen sie mit Sack und Pack inklusive Zahnbürstel ausreisen, denn sonst gilt auch das Hotel als Wohnsitzverfestigung."

Gut möglich also, dass Stronach aufgrund seines politischen Engagements den Steuer-Wohnsitz Schweiz von der Finanz aberkannt bekommt. Schon aus diesem Grund dürfte Stronach selbst nicht kandidieren – und schon gar nicht wegen eines 5. BZÖ-Listenplatzes sein Steuerdomizil riskieren. Laut dem Schweizer Magazin Bilanz, das alljährlich die Liste der 300 reichsten Schweizer veröffentlicht, hat Stronach in Zug ein Vermögen von rund zwei Milliarden Euro geparkt. Das Überführen des Vermögens nach Österreich würde Stronach laut Widinski keinen Cent kosten. Allerdings müsste er dann hier für Zuwächse aus diesem Vermögen nach österreichischen Gesetzen Steuern bezahlen, in der Regel 25 Prozent (Kapitalerträge).

Zugutehalten muss man dem gebürtigen Steirer Stronach die mannigfachen Investitionen in Österreich, wodurch er insbesondere in der Auto-Zulieferbranche Arbeitsplätze schuf. Er hätte sein Geld auch anderswo oder gar nicht investieren müssen.

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