Schmalz und Butter

Geheim halten
Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

Für Strasser ließen sich auch andere Sanktionen ersinnen.

von Andreas Schwarz

über Strafalternativen für Ernst Strasser

Nun wird also heftig disputiert, ob vier Jahre Haft nicht doch ein bisserl viel seien. Gewiss: Es gibt unter all jenen, die mit Ernst Strasser je zu tun hatten, eher wenige, die ob des Schmalzes vor Mitleid schmelzen. Andererseits: Fehlende Sympathie darf keine juristische Kategorie sein; was kann Strasser dafür, dass grad jetzt Präventions-Urteile gefällt werden; und laufen andere, die sich an Leib und Leben vergriffen haben, oft nicht früher auf freiem Fuß?

Wie auch immer: Für Strasser (das Schmalz ist noch nicht rechtskräftig) ließen sich auch andere Sanktionen ersinnen. Als Butter auf dem Brot der Läuterung, sozusagen. Ein Auszug:

Zwangsanwesenheit bei der Vorführung der berühmten Strasser-Videos (freier Eintritt) in heimischen Kinos.

Strafweise Konsumation aller Bond-Filme, mehrfach, zum Agenten-Studium – im englischen Original.

Privatissimum im mehrjährigen Lehrgang „Politik-Anstands-Kodex“ mit dem Vortragenden Othmar Karas.

Kurzum: Ein bisserl weniger Schmalz und mehr solche Butter, das hätt’ schon auch was.

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