Schmalz und Butter
Für Strasser ließen sich auch andere Sanktionen ersinnen.
Nun wird also heftig disputiert, ob vier Jahre Haft nicht doch ein bisserl viel seien. Gewiss: Es gibt unter all jenen, die mit Ernst Strasser je zu tun hatten, eher wenige, die ob des Schmalzes vor Mitleid schmelzen. Andererseits: Fehlende Sympathie darf keine juristische Kategorie sein; was kann Strasser dafür, dass grad jetzt Präventions-Urteile gefällt werden; und laufen andere, die sich an Leib und Leben vergriffen haben, oft nicht früher auf freiem Fuß?
Wie auch immer: Für Strasser (das Schmalz ist noch nicht rechtskräftig) ließen sich auch andere Sanktionen ersinnen. Als Butter auf dem Brot der Läuterung, sozusagen. Ein Auszug:
Zwangsanwesenheit bei der Vorführung der berühmten Strasser-Videos (freier Eintritt) in heimischen Kinos.
Strafweise Konsumation aller Bond-Filme, mehrfach, zum Agenten-Studium – im englischen Original.
Privatissimum im mehrjährigen Lehrgang „Politik-Anstands-Kodex“ mit dem Vortragenden Othmar Karas.
Kurzum: Ein bisserl weniger Schmalz und mehr solche Butter, das hätt’ schon auch was.
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