Die Handyioten
Es ist ja auch nirgends festgeschrieben, dass man sich beim Autofahren nicht die Augen verbinden darf
Koordination ist bekanntlich alles. Jüngst auf dem Wiener Gürtel, dichter, aber flüssiger Verkehr: Der Fahrer des schnittigen Mercedes mit einem der originellen W-XKYXY-Kennzeichen (ätsch, ihr Polizisten, das merkt ihr euch nicht!) hält in der rechten Hand das Handy, auf dem er tippt, während die linke zwischen Zigarette im Mundwinkel und Lenkrad changiert – hie und da muss man schließlich den Spurwechsel bewerkstelligen.
Jetzt soll eine Gesetzeslücke geschlossen und das SMS-Tippen am Steuer explizit verboten werden. Das ist fein und wird jeden freuen, auf den schon einmal ein auf die Gegenfahrbahn geratener Handyiot zugerast ist, Lichthupe zwecklos. Aber wieso Gesetzeslücke? Es ist ja auch nirgends festgeschrieben, dass man sich beim Autofahren nicht die Augen verbinden oder verkehrt rum zum Steuer sitzen darf, und trotzdem würde der Verbundene oder Verdrehte nicht nur aus dem Verkehr gezogen, sondern eingewiesen.
Schade, dass das für den SMS-Tipper am Steuer in der Novelle explizit nicht vorgesehen ist.
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