Eines ist es aber mit Sicherheit nicht, nämlich: ein Freispruch.

von Dr. Christian Böhmer

über die Neuauflage der Causa Strasser

Der Oberste Gerichtshof hat nun also das Urteil gegen Ernst Strasser aufgehoben und angesichts der allgemeinen Empörung, die binnen Minuten in den sozialen Netzwerken losbrach (Tenor: Wie kann es sein, dass jemand frei geht, wenn er sogar via Video „überführt“ wurde?) scheint es geboten, den Spruch der Höchstrichter einzuordnen. Was hat der OGH konkret entschieden?

Zum einen erkannte das Höchstgericht, dass der Ex-Minister offenkundig dazu bereit war, gegen Geld Gesetze zu beeinflussen.

Strasser hat sich für eine Beeinflussung Bares versprechen lassen, diese Tatfrage ist für die Höchstrichter zweifelsfrei geklärt. Keine präzise Antwort gibt indessen das erstinstanzliche Urteil, was genau Herr Strasser beeinflussen wollte. Waren es konkrete EU-Richtlinien? War es die Gesetzgebung im Allgemeinen? Diese Frage soll und muss geklärt werden, sagen die Höchstrichter. Ist das spitzfindig? Vielleicht. Eines ist es aber mit Sicherheit nicht, nämlich: ein Freispruch.

Kommentare