Gleichbehandlung von E-Scootern und Fahrrädern? Eine Fehleinschätzung

Ein E-Scooter ist kein Fahrrad. No na ned, ist man an dieser Stelle geneigt zu sagen. Ganz so augenscheinlich ist dieser Umstand aber offenbar nicht. Denn das Innenministerium gibt Vorfälle mit Fahrrädern und E-Rollern in der Unfallstatistik nicht separat, sondern in einer Kategorie an. Das soll sich ändern: E-Scooter sollen „demnächst“ als eigene Verkehrsart ausgewiesen werden, heißt es jetzt.
Um zur Erkenntnis zu kommen, dass das nötig ist, hat man sich im Ministerium satte drei Jahre Zeit gelassen: In Wien sind E-Scooter seit Herbst 2018, als die ersten Verleiher im großen Stil aufschlugen, Thema und Ärgernis.
Auch in der Straßenverkehrsordnung gelten E-Scooter quasi als Fahrräder. Eine Fehleinschätzung. Die Verantwortlichen negieren damit, dass E-Scooter viel wackeliger sind als Räder – und damit auf der Straße schlecht aufgehoben. Oder, dass man mit wenig Anstrengung deutlich schneller (offiziell erlaubt sind bis zu 25 km/h) unterwegs ist – was eine generelle Helmpflicht rechtfertigen würde.
Kurzum: E-Scooter-Fahren ist eine völlig andere Form der Mobilität. Das verlangt eigene, vielleicht strengere Regeln. Und schleunigst eigene Daten.

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