Pensionspolitik ohne mutlose Polemik
Den Kommentar „Mutlose Pensionspolitik“ von Herrn Georg Feith (vom 16. 10.) möchte ich als Seniorenvertreterin und als interimistische Vorsitzende der Alterssicherungskommission nicht so stehen lassen.
Walter Pöltner trat als Vorsitzender der Alterssicherungskommission aus Protest zurück. Ich übernahm die Vakanz aus Verantwortungsbewusstsein. Es sollte nur für eine kurze Überbrückung sein und lieber gestern als morgen übergebe ich an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Ich hatte sogar dem damaligen Sozialminister Wolfgang Mückstein konkrete Namen genannt. Seine Nachfolge ging bekanntlich schneller. Und auch Minister Johannes Rauch gegenüber dränge ich laufend auf eine rasche Nachbesetzung.
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Auch ist seither nichts liegen geblieben. Das aktuelle Langzeitgutachten wurde 2021 erstellt und soll laut Gesetz alle drei Jahre – also 2024 – erneuert werden. Wie jedes Jahr wird es auch diesen November eine Evaluierung des Kurzzeitgutachtens geben. Ich stimme aber mit dem Rechnungshof durchaus überein, dass man einiges verbessern sollte. Auch ich würde Experten mit Antrags- und Stimmrecht begrüßen, ebenso eine Ausweitung des Auftrages auf die umfassende Beurteilung des Pensionssystems unter Einbeziehung der Angemessenheit der Leistungen, der privaten Pensionsvorsorge und aktueller Gesetzesvorhaben.
Ich bedaure allerdings, dass die Alterssicherungskommission keine Möglichkeit bekam, bereits zum Rohbericht des Rechnungshofes Stellung zu nehmen. Einige Kritikpunkte hätten sich bereits im Vorfeld entkräften lassen. Z. B. der Vorwurf, man hätte sich nicht mit einer Anhebung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter beschäftigt. Das ist nicht richtig. Auch ein Antrag, den ich unterstützt hatte, fand leider keine Mehrheit. Die kritisierte fehlende Weitergabe des Langfristgutachtens 2021 an den Nationalrat war keine Aufgabe der Kommission, sondern der Bundesregierung.
Aus dem Bericht abzuleiten, dass unser Pensionssystem prinzipiell am Ende wäre, ist polemisch. An keiner Stelle wird das Umlagesystem infrage gestellt. Die Prüfer halten ausdrücklich fest, dass „ein von öffentlichen Mitteln unabhängiges Pensionssystem historisch nicht Ziel des österreichischen Gesetzgebers war und bei einem steigenden Anteil älterer Personen an der Bevölkerung auch ein steigender Ressourcenverbrauch zu erwarten war.“ Weiter heißt es: „Alle erwerbstätig Versicherten sollten (laut Allg. Pensionsgesetz) mit 65 Jahren nach 45 Versicherungsjahren eine Pension von 80 % des Lebensdurchschnittseinkommens erhalten.“
Der Gesetzgeber zielt also darauf ab, den Einkommensverlust bei Pensionsantritt gering zu halten. Das halte ich für eine wesentliche Maßnahme gegen Altersarmut. Weder mutlos noch polemisch sollten wir gemeinsam nachhaltige Pensionspolitik machen.
Ingrid Korosec ist Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes (ÖVP)
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