Frauen und Weltanschauungen

In Dänemark wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser gelöst (Symbolfoto)
In der österreichischen Politik wird wenig mit Vernunft gelöst. Ein Gastkommentar von Gottfried Schellmann.

Jüngste Initiativen in der Steiermark und der FPÖ, Frauen, die nach der Geburt länger bei ihrem Kind bleiben wollen, mit einer Vergütung auszustatten, haben Gegenreaktionen ausgelöst, die gegen die sogenannte „Herdprämie“ ankämpfen. In Österreich wird vieles aus weltanschaulicher Perspektive gelöst, kaum mit Vernunft. Ein Problem: Die öffentliche Hand hat es nicht geschafft, ausreichend Kinderbetreuungsplätze ab dem 6. Monat bereitzustellen, wie es in jeder dänischen Gemeinde verpflichtend ist, um meist Frauen den Berufswiedereinstieg zu ermöglichen. Es ist ein Versagen der Bürgermeisterpartei ÖVP, aber auch des Gesamtstaates, weil die vielen Mittel aus dem Finanzausgleich für Länder und die Gemeinden oft nicht für das Notwendigste eingesetzt werden. Auch in Wien ist es schwierig, einen Krippenplatz zu bekommen, wobei die Altersgrenze ein Jahr ist. Was bleibt, sind private Einrichtungen um bis zu 600 € im Monat.

Frauen und Weltanschauungen

Gottfried Schellmann

Die Entscheidung von Familien, in denen meist die Frauen die Erziehung der Kinder übers dritte Lebensjahr hinaus leisten wollen, sollte auch respektiert werden – unabhängig davon, was Ökonomen sagen. Wie schräg das Thema Frau, Familie und Kinder in Österreich geregelt ist, lässt sich anhand des Steuerrechts erläutern. Es gilt der Grundsatz der Einzelbesteuerung. Das heißt, in einer Familie, in der nur ein Ehepartner dem Erwerb nachgeht, ist der andere nur zu berücksichtigen, wenn Kinder im Haushalt leben, indem der Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht werden kann. In solchen Haushalten kommt der volle Steuertarif des Alleinverdieners zur Anwendung, mit Ausnahme des wenig wirksamen Alleinverdienerabsetzbetrages, auch wenn mehrere Personen von einem Einkommen leben. Als Beispiel wurden immer Generaldirektoren herangezogen, die ansonsten wie in vielen Staaten (auch Dänemark) das Einkommen oder Grundfreibeträge teilen können (Ehegattensplitting o.Ä.), begünstigt würden, was ungerecht wäre.

In der Notstandshilfe hingegen, eigentlich eine Sozialhilfe, hat meist die Frau Anspruch auf bis zu 2.000 € monatlich, unabhängig vom Einkommen des Mannes, was somit ein Förderprogramm auch für Generaldirektoren ist. Für den Anspruch auf Mindestsicherung zählt hingegen in der Bedarfsgemeinschaft das gesamte Haushaltseinkommen. Die Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz wurde 2017 von den Grünen eingebracht und mit SPÖ und FPÖ beschlossen. Sieht man sich die nicht erwerbstätigen Partner, meist Frauen, an, dann sind diese in der Arbeitslosen mit 29 € pro Monat zu berücksichtigen, in der Wiener Mindestsicherung mit 836 € und im Steuerrecht, in Haushalten ohne Kinder, mit null.

Jede Partei hat ihre Vorstellungen, wie Frauen innerhalb einer Familie zu berücksichtigen sind. Mit dem Ergebnis: Immer weniger Kinder bewirken unfinanzierbare Pensionen.

Gottfried Schellmann ist Wirtschaftsexperte und Steuerberater in Wien

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