Finanzierungsholding Bund

Finanzierungsholding Bund
Tirol gegen Bund, das ist kein einfacher Streit

In der gar nicht eleganten Verfassung wurden die organisations-rechtlichen Bestimmungen, wie die Zuständigkeiten zwischen Bund, Länder und Gemeinden aufzuteilen sind, so beibehalten, wie es die politische Notlösung des Jahres 1920 vorgab. Historisch übertrug man den Ländern anstelle umfassender eigener Zuständigkeiten den Vollzug von Bundesrecht in vielen Bereichen, so auch die Gesundheitsverwaltung. Das heißt: Der Bund beauftragt die Länder wie einen Subunternehmer, für ihn die Gesetze zu vollziehen.

Die mittelbare Bundesverwaltung gibt es sonst in keinem föderalen Verfassungssystem und verlangt geradezu einen Willen zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern über die Parteigrenzen hinweg.

Das politische Selbstverständnis der Länder ist, dass sie selbstständige Staaten wären, die Hoheitsrechte an den Bund übertragen haben, wie man in der Vorarlberger Landesverfassung nachlesen kann. Die einzige Bundesverwaltung, die keiner organisatorisch-geografischen Abbildung der Länder folgt, ist die Finanzverwaltung, die großartig, ohne zu murren, eine Vielzahl von Reformen über sich ergehen ließ und dennoch eine der besten Verwaltungen der Welt ist.

Der Bund ist die hilflose Finanzierungsholding der Länder und Gemeinden, weil diese die unangenehme Aufgabe, die Bürger zu belasten, beinahe exklusiv dem Bund überlassen haben. Neben dem Staatsgefüge unterhält Österreich noch die Selbstverwaltungen, wie Kammern und Sozialversicherungsträger, die genauso politisch durchdrungen und föderal abgebildet sind und ebenfalls zum Sektor Staat gehören.

Das üppige staatliche Organisationsgeflecht schafft Platz für eine Unzahl an Mitspielern, die überwiegend darauf bedacht sind, ihr meist schräges Eitelkeitsmanagement einzusetzen und als der oder die Lauteste aufzufallen.

Als ausweglos glücklicher Bürger bekommt man täglich vorgeführt, dass in der Krise nur wenig funktioniert, weil auch die Regierung das System nicht versteht. Sonst hätte es nicht geschehen dürfen, dass die für den Vollzug der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zuständigen Länder je nach Parteizugehörigkeit der Landeshauptleute in die Entscheidungen unterschiedlich eingebunden wurden. Die Ausrollung der Impfungen ist chaotisch, die Länder sind überfordert.

Man fragt, warum es Dänemark besser macht. Dort gibt es eine Regierung und insgesamt 98 Gemeinden. Es gibt keine Länder, keine Selbstverwaltungen, dort kann die Regierung regieren und die Verwaltung verwalten. Nun kann man Staaten nicht vergleichen, jedes System ist historisch gewachsen.

Man kann aber einfordern, dass die Damen und Herren wenigstens in der Krise auf blöde, ausschließlich politisch motivierte Mätzchen verzichten.

Gottfried Schellmann ist Steuerberater und Wirtschaftsexperte.

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