Ein Prozess darf nicht Existenzen ruinieren

Bei Freispruch – wenn eine Anklage irrt – sollten die Prozesskosten rückerstattet werden.
Ida Metzger

Ida Metzger

Öffentlich wagte bisher noch keiner, das Verfahren zu kritisieren. Hinter vorgehaltener Hand wird unter Top-Juristen schon länger gemunkelt, dass der Buwog-Prozess an die Grenzen des Rechtsstaates geht. Acht Jahre dauerte es bis zur Anklage. 83 Prozesstage sind geschlagen. Zeugen, die nach 17 Jahren keine Erinnerungen mehr haben. Eine Richterin, die den Prozess akribisch wie ein Ermittlungsverfahren führt. Wegen der dünnen Beweislage herrscht Verunsicherung. Das Urteil könnte in der nächsten Instanz „gehoben“ werden. All das geht auf Kosten der 16 Angeklagten. Damit kein Missverständnis aufkommt: Das ist kein Verteidigungsplädoyer für Grasser & Co. Doch die Frage muss legitim sein: Darf ein Prozess Existenzen ruinieren? Tatsache ist nämlich auch, dass einige der Nebenangeklagten Grasser bis zum Prozessstart nur aus den Medien kannten. Nun hängen diese mittleren Angestellten auch mitten drin im Promi-Prozess. Ihre Prozesskosten übersteigen die ihnen zur Last gelegte Schadenssumme schon jetzt um ein Vielfaches. Das ist noch nicht alles: Bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils könnte es bis 2024 dauern – also 20 Jahre nach der Tat.

Zum Vergleich: Helmut Frodl, der wegen eines grausamen Mordes zu lebenslang verurteilt wurde, war nach 17 Jahren frei. In Haft konnte er ein Studium abschließen und sich eine neue Lebensperspektive schaffen. Die Buwog-Angeklagten hingegen sind fertig mit der Welt. Ja, es muss ermittelt werden. Es soll auch angeklagt werden. Aber es braucht Limits. Und wenn die Anklage irrt – es also einen Freispruch gibt – müssen die enormen Prozesskosten rückerstattet werden, was derzeit nicht der Fall ist. Sonst wären sie zwar moralisch freigesprochen, aber finanziell ruiniert. 

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