Die Causa Buwog und all die damit verbundenen Geschichten ragen in unsere Gegenwart herein – als Erinnerung an Zeiten, die gefühlt noch länger zurückliegen als es der Zahl der vergangenen Jahre entspricht. Schwarz-Blau, Schüssel, Haider, EU-Sanktionen, Knittelfeld, Selbstsprengung der FPÖ, Neuauflage von Schwarz-Blau und Mutation zu Schwarz-Orange … Alles eine politische Ewigkeit her.
Was einem dann im Lauf der Jahre bezüglich Grasser, Meischberger, Hochegger & Co. alles an Vorwürfen um die Ohren flog, war bald kaum mehr zu durchblicken – und ließ das Publikum wohl irritiert, aber letztlich desinteressiert zurück.
Geblieben ist das Bild eines Ausnahmetalents auf der politischen Bühne, nicht unbedingt eines Ausnahmepolitikers, für den Politik vermutlich so etwas wie die Fortsetzung des Privatlebens mit anderen Mitteln war. Sein glamouröses Auftreten, seine Telegenität und Popularität machten ihn tatsächlich zur begehrten „Frucht“ für (freilich nicht nur) linke Kreise in Medien, Justiz und Politik.
Um nicht missverstanden zu werden: Vieles rund um Grasser blieb frag- und kritikwürdig. Aber klar ist auch: Er war die ideale Zielscheibe für all jene, die eine Nichtregierungsbeteiligung der SPÖ und die Bildung einer Koalition aus ÖVP und FPÖ bestenfalls für einen Betriebsunfall und schlimmstenfalls für einen Verstoß gegen ungeschriebene Gesetze hielten. Oft schlug man den Sack (Grasser) und meinte den Esel (Schüssel bzw. sein Projekt einer rechtskonservativen Regierung).
Wie immer das Urteil im Buwog-Prozess am Freitag ausfällt: Es bleibt angesichts der geschilderten Umstände, angesichts der Dauer des Verfahrens, angesichts einer vielfach erfolgten Vorverurteilung ein schaler Nachgeschmack.
Kommentare