Unösterreichische Umtriebe
In einem Rechtsstaat ist die Regierung für Nichtraucherschutz zuständig - Die Wirte eher nicht.
Eine Essenseinladung kurz vor Weihnachten. Ein paar Kinder, acht Erwachsene und eine Überraschung: nur einer raucht noch. Im Unterschied zu früher: Früher hätten von den acht Erwachsenen vielleicht zwei nicht geraucht. Man ist also geneigt, Gesundheitsminister Stöger beizupflichten: "Der Großteil der Bevölkerung raucht nicht. Die Wirte tun gut daran, diese Mehrheit zu berücksichtigen."
Allerdings meine ich, dass es halt nicht in der Zuständigkeit der Wirte liegt, diese Mehrheit zu berücksichtigen - also: zu schützen - und ein allgemeines Rauchverbot zu exekutieren. Sondern in jener des Gesundheitsministers und der Politik: Wenn die ein Rauchverbot für notwendig und richtig erachtet, dann muss sie ein entsprechendes Gesetz halt eben auch gegen den Widerstand der Gastronomie durchsetzen. Ist in anderen Ländern, in denen die rauchende Minderheit wesentlich größer war als bei uns, auch gelungen. Aber es wäre halt so überaus unösterreichisch, ein vernünftiges Tabakgesetz auszuarbeiten (und vernünftig ist nun einmal: das Rauchen und vor allem das Anrauchen von Nichtrauchern, z. B. Kindern, zu ächten), zu beschließen und zu sanktionieren. Und weil sich auch die Regierung lieber keiner unösterreichischer Umtriebe verdächtig machen möchte, arbeitet sie lieber mit jedem Betroffenen des Gesetzes einen eigenen Kompromiss aus: Der bisher bewirkt hat, dass es so gut wie keinen Unterschied macht, ob wir ein Tabakgesetz haben oder nicht. Weil die Nichtraucher mit und ohne ziemlich genau gleich ungeschützt sind. Aber wer ist in einem Rechtsstaat für Nichtraucherschutz zuständig? Der Gesundheitsminister. Die Regierung. Das gesetzgebende Parlament. Die Wirte eher nicht.
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