Offener Brief
Vor einem solchen Szenario warnt der Verein "Pokret otoka" ("Die Inselbewegung"). Dieser behauptet, das Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur habe einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet hat, ihn aber noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dieses Gesetz soll demnach eine Einschränkung der allgemeinen Nutzung von Meereseigentum, seine Einzäunung und sogar die potenzielle Erhebung von Eintrittsgebühren vorsehen.
"Wir halten Teile des vorgeschlagenen Gesetzes für unzulässig. Diese stehen in völligem Widerspruch zu allem, was wir in all den Jahren befürwortet, kommuniziert und betont haben: Wie wichtig es ist, unser größtes soziales, touristisches und wirtschaftliches Potenzial zu schützen - das maritime Gut, das historisch und kulturell eine äußerst wichtige Ressource darstellt für alle unsere Bürger/innen und Besucher/innen", heißt es in dem offenen Brief, den "Pokret otoka" an den Ministerpräsidenten Andrej Plenković, den zuständigen Ressortminister Oleg Butković und Staatssekretär Josip Bilaver gerichtet hat.
Umstrittener Punkt im Gesetzesentwurf
Derzeit sind von mehreren hunderten Stränden im kroatischen Teil der Adria nur 18 Strände konzessioniert. Derzeit müssen nur dort die Besucher eine Eintrittsgebühr zahlen. Alle anderen Strände, unabhängig von ihrem Bekanntheitsgrad oder ihrer Ausstattung, sind für alle Besucher uneingeschränkt geöffnet.
Gleichzeitig ist in Griechenland und Italien die Beschränkung des maritimen Eigentums geregelt, so dass es in diesen Ländern keine Seltenheit ist, dass die Strände eingezäunt und meist unter Konzession sind. Daher ist auch die Nutzung von Sonnenliegen und anderen Einrichtungen an den Stränden in diesen Ländern eingeschränkt.
Die "Pokret otoka"-Präsidentin Maja Jurišić sagt im Gespräch mit Al Jazeera, dass der Gesetzesentwurf viele Neuigkeiten bringe. Ihr Verein habe daher von Anfang an damit begonnen, die Behörden vor einigen seiner Teile zu warnen. "Bei all dem ist der Satz, der besagt, dass 'die allgemeine Nutzung von Meereseigentum beschränkt und ausnahmsweise ausgeschlossen' werden kann, von besonderer Bedeutung. Ebenso wird in dem Artikel zur Definition von Meeresstränden festgelegt, dass in den Bewirtschaftungsplänen der lokalen Selbstverwaltungseinheiten (...) ausdrücklich definiert werden sollte, welche Strände öffentlich sind und auf welchen teilweise oder vollständig die öffentliche Nutzung einzuschränken sei. Solche Punkte existieren im bestehenden Gesetz nicht", betont Jurišić.
Ministerien dementieren
Das Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur erklärte gegenüber Al Jazeera, dass der Gesetzesentwurf noch in Entstehung sei. Man könne aber auf jeden Fall jetzt schon sagen, dass die Einzäunung und Gebührenerhebung für den Zugang zum Meer darin kein Thema sei. "Im Gegenteil, das Gesetz, das in Vorbereitung ist, sollte die Verfahren und Pflichten von Konzessionsgebern und Konzessionären klarer und detaillierter vorschreiben", heißt es im Statement des Ministeriums.
Schließlich hat sich auch der Minister für Meer, Verkehr und Infrastruktur Oleg Butković beim Portal zu Wort gemeldet. Demnach bestehe die Absicht des neuen Gesetzes über maritimes Eigentum und Seehäfen in keiner Weise darin, maritimes Eigentum zu privatisieren oder Bürger und Bürgerinnen daran zu hindern. "Wir müssen das Gesetz über Seeeigentum und Seehäfen aus mehreren Gründen bis Ende des Jahres verabschieden. Dieses Gesetz ist seit 20 Jahren in Vorbereitung, und die letzten Änderungen wurden 2003 vorgenommen", erklärte Butković.
Es gebe falsche Interpretationen von einigen Leuten, die den Entwurf dieses Gesetzes in den letzten Tagen missbraucht haben, betonte der Minister. Eine mögliche Eintrittsgelderhebung, Einzäunung oder Privatisierung von Stränden stünde außer Frage. "Im Gegenteil, gemäß diesem Gesetz werden wir den lokalen Selbstverwaltungseinheiten größere Befugnisse geben, damit sie den Zweck der Strände in ihrem Gebiet durch den Plan zur Bewirtschaftung der Meeresressourcen bestimmen können".
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