Slowenien will Beihilfe zum Suizid erlauben
In Slowenien soll die Beihilfe zum Suizid künftig erlaubt sein. Die drei Koalitionsparteien haben am Dienstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgestellt, mit dem der Referendumswille der slowenischen Bürger umgesetzt werden soll.
Die Vorlage regelt nur die Beihilfe zum Suizid. Die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe, die bei einem gescheiterten Regelungsversuch im Vorjahr für Aufregung gesorgt hatte, ist hingegen ausgeschlossen.
Schwerst- und unheilbar kranke Erwachsene sollen Beihilfe zur Selbsttötung erhalten können
Der Entwurf soll noch im Jänner in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden, kündigte die Koalition laut Medienberichten an. Demnach sollen schwerst- und unheilbar kranke Erwachsene, die "unerträglich leiden", Beihilfe zur Selbsttötung erhalten können. Für Menschen, deren Leiden die Folge einer psychischen Erkrankung ist, wäre dies nicht möglich.
Der Staat habe die Pflicht, Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die es Schwerkranken ermögliche, unerträgliche Schmerzen zu beenden, sagte Jonas Žnidaršič von den mitregierenden Sozialdemokraten (SD) bei einer Pressekonferenz. "Das freiwillige Lebensende ist ein legitimes Recht jedes Einzelnen, jetzt wird es zu einem gesetzlichen Recht", sagte er.
Unterstützung bei Volksbefragung im Vorjahr
Die Slowenen hatten sich im vergangenen Juni in einer Volksbefragung mehrheitlich für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe ausgesprochen. Bei dem von den Koalitionsparteien beantragten unverbindlichem Referendum stimmten knapp 55 Prozent dafür, 45 Prozent waren dagegen.
Der nun vorgelegte Gesetzesentwurf ist der zweite Versuch, die Sterbehilfe zu regeln. Vor dem Referendum war im März 2024 eine Gesetzesinitiative des Vereins "Silberner Faden" (Srebrna nit) gescheitert, der ein Jahr zuvor seinen Vorschlag mit mehr als 5.000 Wählerunterschriften eingebracht hatte. Das Parlament lehnte den Entwurf ab, der neben der Beihilfe zum Suizid in Ausnahmefällen auch die aktive Sterbehilfe vorsah. Aktive Sterbehilfe stieß auf den Widerstand der Ärztegemeinschaft. Die NGO, die sich für ein menschenwürdiges Altern einsetzt, beteiligte sich auch am neuen Gesetzesentwurf.
Verfahren an mehrere Bedingungen geknüpft
Für den assistierten Suizid sieht die Vorlage ein Verfahren im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens vor. Demnach müsste der Betroffene nach Beratungen mit seinem Hausarzt einen formellen Antrag stellen, über den eine spezielle Kommission entscheidet. Diese würde einen unabhängigen Arzt und einen Psychiater benennen, die den Gesundheitszustand und die Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen beurteilen. Der Betroffene müsste die todbringenden Medikamente selbst einnehmen. Ärzte und Apotheker hätten das Recht, die Mitwirkung an diesem Verfahren abzulehnen.
Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs seien Kommentare, Bemerkungen und Vorschläge aus der Referendumskampagne berücksichtigt und zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, sagte Tereza Novak von der regierenden Freiheitsbewegung (GS). Der ursprüngliche Vorschlag sei so überarbeitet worden, dass die Lösung ihrer Meinung nach auch für die Gegner akzeptabel sein könnte, sodass es nicht mehr nötig sei, den Menschen Angst zu machen. Auch Nataša Sukič von der Linken wies auf die zahlreichen Sicherheitsvorkehrungen hin. "Niemand muss sich Sorgen machen. Niemand wird dazu gezwungen, weder der Patient noch der Arzt", betonte sie bei der Pressekonferenz. Die konservative Opposition und auch die Religionsgemeinschaften waren bisher strikt gegen die Möglichkeit der Sterbehilfe.
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