Impfpflicht für alle ab 14 Jahren
Ausgenommen sind Schwangere und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Die Regierung hat am Donnerstag Einzelheiten zu der ab Februar 2022 in Österreich geplanten Corona-Impfpflicht präsentiert. Die Impfpflicht wird für alle Personen ab 14 Jahren gelten, die in Österreich wohnen. Ausgenommen sind Schwangere und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Wer sich nicht impfen lassen kann, braucht eine ärztliche Bestätigung.
Alle 3 Monate gibt es sogenannte "Impfstichtage". An denen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein. Oder sie müssen einen Ausnahmegrund in einem Impfregister eingetragen haben. Wer das nicht tut, muss bis zu 3.600 Euro Strafe zahlen. Der erste Impfstichtag ist der 15. März.
Mehr zur Impfpflicht lesen Sie auch hier:
Kommentare