Diese Einreisebestimmungen gelten für die Balkan-Länder

SERBIA-HEALTH-VIRUS
Zahlreiche in Österreich lebende Ex-Jugoslawen werden sich auch in diesem Weihnachtsurlaub auf den Weg in die alte Heimat machen.

Eines ist garantiert: Für diejenigen, die die kommenden Feiertage am Balkan verbringen wollen, lautet die Devise mehr denn je "Geduld wahren". Denn abgesehen von den üblichen Staus an den Grenzübergängen spielt die Pandemie eine gewichtige Rolle. 

Die Corona-Einreisebestimmungen sind bekanntlich von Land zu Land unterschiedlich. Ein Überblick über die geltenden Regeln in den Ländern Ex-Jugoslawiens: 

KROATIEN

Das beliebte Urlaubsland der Österreicher und Österreicherinnen gilt als Hochrisikogebiet. Die Einreise nach Kroatien ist nur mit einem Test (PCR-Test maximal 72 Stunden oder Antigen-Schnelltest max. 48 Stunden), Impf- oder Genesungsnachweis möglich. Unter 12 Jahren ist kein 3-G-Nachweis nötig, wenn die Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten einreisen. 

Wer bislang lediglich die erste von zwei vorgesehenen Impfdosen erhalten hat, kann ebenfalls ohne Test einreisen, wenn die Erstimpfung mindestens 22 Tage, aber höchstens 42 Tage zurückliegt (Biontech und Moderna) beziehungsweise mindestens 22 Tage, aber höchstens 84 Tage (Astrazeneca).

Wer von einer Covid-19-Infektion genesen ist, benötigt ebenfalls keinen Test. Der Nachweis muss bestätigten, dass die Genesung mindestens elf Tage, aber höchstens 270 Tage zurückliegt.

Außerdem können Genesene ohne Test einreisen, wenn sie einmal geimpft sind: Die Impfung muss dabei innerhalb von 8 Monaten nach der Infektion stattgefunden haben: Zum Zeitpunkt des Grenzübertritts darf die Impfung bei Genesenen nicht älter als 9 Monate sein.

Wer keinen der oben genannten Nachweise vorlegen kann, muss sich bei Ankunft testen lassen und bis zum Eintreffen eines negativen Ergebnisses isolieren.

WICHTIG (und dies betrifft auch Bosnien-Reisende): Die Durchreise durch Slowenien ist bis auf Weiteres ohne 3-G-Nachweis möglich. Slowenien muss aber in kürzester Zeit bzw. binnen 12 Stunden nach der Einreise verlassen werden.

BOSNIEN UND HERZEGOWINA

Seit dem 1. November gilt auch das kleine Land im Zentrum des ehemaligen Jugoslawiens als ein Land mit hohem Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4). Für die Einreise gilt auch hier die 3-G-Regel. Es gelten folgende Voraussetzungen: 

  • negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden bei der Einreise aus Europa und nicht älter als 72 Stunden bei der Einreise aus anderen Ländern, oder
  • Impfbestätigung für Reisende, die vor mehr als 14 Tagen vor dem Tag der Einreise die zweite Dosis des Impfstoffs oder die erste/ einzige Dosis eines Impfstoffs, für den nur eine Dosis vorgesehen ist, erhalten haben, oder
  • ärztliche Genesungsbescheinigung für Reisende, die vor mehr als 14 und weniger als 180 Tagen vor dem Tag der Einreise von COVID-19 genesen sind.

Übrigens haben die Behörden aufgrund sinkender Fallzahlen die Bestimmungen gelockert. Die Maßnahmen können allerdings - ähnlich wie in Österreich - auf kantonaler bzw. Entitätsebene unterschiedlich sein.

SERBIEN

Seit dem 15. September gilt auch in dem Land ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus. Nach wie vor müssen alle, die nach Serbien einreisen, einen Nachweis eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden, mit sich führen.

Ausgenommen sind:

  • Personen, die über eine vollständige in Österreich, Serbien und anderen Staaten erfolgte Impfung verfügen.
  • Personen, die über ein digitales EU-COVID-Zertifikat, ausgestellt von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates oder eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates, der dem EU-digital-COVID-Zertifikat-System beigetreten ist, verfügen.
  • Geschäftsleute, die sich mind. 48 Stunden vorher via E-Mail bei der serbischen Handelskammer anmelden müssen bzw. Personen, die im internationalen Personen- und Güterverkehr tätig sind.
  • Personen mit serbischem Aufenthaltstitel und serbische Staatsangehörige; sie müssen sich aber in eine 10-tägige Quarantäne begeben und ihre Einreise innerhalb von 24 Stunden online registrieren oder bei der örtlich zuständigen COVID-19-Ambulanz melden. An der Grenze erhalten sie ein entsprechendes Informationsblatt. Ein negatives Testergebnis hebt die Quarantäne auf.
  • Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien und Ungarn, die aus den genannten Staaten einreisen, sowie Personen, die über einen Aufenthaltstitel der genannten Staaten verfügen und aus den genannten Staaten einreisen.
  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr, sofern die Begleitperson über einen negativen Test verfügt.
NORDMAZEDONIEN

Die Ein- und Ausreise werden grundsätzlich nur bei Vorlage eines Impfnachweises (Vollimmunisierung), eines Genesungsnachweises (nicht älter als 45 Tage ab dem Tag der Genesung), eines ärztlichen Zeugnisses über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder eines negativen Antigentests (nicht älter als 48 Stunden vor Einreise) gestattet. 

Alternativ kann bei Einreise eine siebentägige Selbstisolation angetreten werden, die frühestens am fünften Tag durch Vorlage eines negativen PCR-Tests beendet werden kann.

KOSOVO

Einreisenden ab 12 Jahren wird, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Reiseweg, die Einreise nur gestattet, wenn sie die folgenden Unterlagen vorlegen können:

  • Nachweis einer vollständigen Impfung oder
  • Nachweis einer einmaligen Impfung und Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion (positiver PCR-Test nicht jünger als 21 Tage und nicht älter als 6 Monate), oder
  • Nachweis einer einmaligen Impfung, die nicht länger als 4 Wochen zurückliegt und ein negativer PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden.

Achtung: Mit 3. Jänner 2022 wird nur noch der Nachweis einer vollständigen Impfung zur Einreise akzeptiert werden. Für Personen mit gültigem Aufenthaltstitel oder für kosovarische Staatsangehörige ist es möglich, sich an der Grenze impfen zu lassen, andernfalls wird die Einreise verweigert.

MONTENEGRO

Für Reisende aus Österreich in das kleine Land an der Adriaküste gilt die 3-G-Regel, und zwar: 

  • GEIMPFT: Vollimmunisierung mit drei Impfungen ODER
  • GENESEN: positiver PCR-Test älter als 10 Tage; seit Ausstellung des Nachweises sind nicht mehr als 180 vergangen ODER
  • GETESTET: negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden ODER negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Personen unter 18 Jahren können ohne Einschränkungen einreisen.

Diesen Artikel können Sie auch auf Bosnisch/Kroatisch/Serbisch lesen: 

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