Kinderkriminalität: Warum Anzeige nicht gleich Anzeige ist

Betroffenheit und Befremden: Das Gewaltverbrechen an Luise erschütterte vor kurzem Deutschland.
Taten von Kindern werden häufiger polizeilich gemeldet. Extreme Einzelfälle sind laut Experten kein Anlass für Änderungen der Strafmündigkeit.

"Wenn ein Kind einem anderen in der Sandkiste einen Zahn ausschlägt, ist das ein Fall für die Versicherung. Und die braucht eine Anzeige, sonst zahlt sie nicht", sagt Strafrechtsexperte Alois Birklbauer von der Johannes Kepler Universität Linz.

Für Juristen eine Lappalie: "Dennoch fließt sie in die Statistik zur Kinderkriminalität ein."

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