Woman Day: "Etiketten-Schwindel" sorgt für Aufregung

Woman Day: "Etiketten-Schwindel" sorgt für Aufregung
In einem Posting wird von überklebten Preisschildern berichtet. Die diesbezügliche Gesetzeslage ist komplex.

Insgesamt 70 Partner beteiligten sich am Donnerstag zum insgesamt zweiten Mal in diesem Jahr am sogenannten Woman Day. Im Zuge der Marketing-Aktion der Frauenzeitschrift Woman können Kunden in diversen Geschäften am besagten Aktionstag vergünstigt einkaufen.

In einer geschlossenen Gruppe auf Facebook berichten Userinnen derzeit von Waren mit überklebten Preisschildern, die sie am Woman Day in Geschäften der italienischen Marke Calzedonia erstanden haben.

Preisunklarheiten

So sei ein Produkt auf einem Sticker mit 9 Euro ausgeschildert gewesen. Auf dem darunterliegenden Etikett habe der Preis jedoch nur 7 Euro betragen. Der Vorwurf an den Unterwäsche- und Strumpfhersteller lautet nun, dass dieser das Preisniveau konstant halten würde, indem er vor dem Aktionstag gezielt die Preise erhöht, um sie dann wieder senken zu können.

Sabrina Mitterbauer, für Presse und Kommunikation bei Calzedonia in Österreich verantwortlich, schließt eine solche Vorgehensweise dezidiert aus. "Calzedonia Österreich hat seit 2015 die Preisstrategie nicht verändert", erklärt sie. Schon seit damals seien die Preise hierzulande andere als zum Beispiel bei Calzedonia in Italien. "Da wir alle unsere Produkte von unserem zentralen Lager, welches die gesamte Welt beliefert, beziehen, befinden sich auf den Verpackungen die italienischen Preise. Um unserer Preisauszeichnungspflicht nachzukommen, überkleben wir diese mit den in Österreich geltenden Preisen", sagt Mitterbauer und ergänzt: "Es ist natürlich suboptimal, wenn solche Gerüchte in einer geschlossenen Gruppe in den sozialen Medien die Runde machen. Dem Unternehmen sind dann die Hände gebunden."

Auch bei Woman ist man um Aufklärung bemüht: "Wenn sich die Beschwerde gegen einen unserer Partner richtet, dann informieren wir diesen umgehend und empfehlen eine dringende Stellungnahme. Unsere Partner kommen dieser Empfehlung in der Regel auch nach und kümmern sich um Klärung, da die Kundenzufriedenheit natürlich oberste Priorität hat", sagt Siglinde Purrer von dem Magazin.

Komplexe Gesetzeslage

Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) gehen im Zusammenhang mit Aktionspreisen- und Aktionsware immer wieder Beschwerden ein. "Die Bandbreite reicht hier von unrealistisch hohen Statt-Preisen bis hin zu angeblichen Bestpreisen", erklärt Barbara Bauer vom VKI.

Eine vorübergehende Preiserhöhung anlässlich eines Aktionstages wie dem Woman Day sei jedenfalls wettbewerbswidrig, da dem Verbraucher so ein besonderer Preisvorteil vorgetäuscht werde. "Hier ist es erforderlich, die Preisentwicklung zu beobachten. Wird der Preis nach Aktionsende wieder gesenkt, spricht das dafür, dass der Kunde gezielt in die Irre geführt wird", sagt Bauer.

Werden Preise vom Unternehmer hingegen dauerhaft erhöht, ist es schwieriger Gesetzesverstöße nachzuweisen. "Dem Unternehmer steht die Preisgestaltung im Regelfall frei. Wird der Preis also auch für die Zukunft erhöht, stellt der Aktionspreis tatsächlich einen Preisvorteil dar, sodass keine Täuschung über Preisvorteile vorliegt." Unzulässig könnte ein derartiges Vorgehen sein, wenn Aktionen gezielt und systematisch eingesetzt werden, um Preiserhöhungen "schleichend" einzuführen und dies zu einer Verschleierung des aktuellen Kaufpreises führt.

Preise auf Etiketten zu überkleben, sei grundsätzlich nicht verboten. In jedem Fall müsse der Verkaufspreis für den Konsumenten aber deutlich genug ausgeschildert sein. Ob vom VKI eine Beobachtung eines Unternehmens bezüglich wettbewerbswidriger Aktivitäten veranlasst wird, hänge Bauer zufolge vom konkrete Sachverhalt ab: "Wenn sich konkrete Kundenbeschwerden mehren und es auch eine entsprechende Dokumentation gibt, gehen wir der Sache nach."

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