Wiener bewirken Überprüfung von Facebook

Irische Datenschutz-Kommission geht Anzeige von Gruppe um Jus-Studenten nach. Massive Konsequenzen möglich.

Nach Anzeigen einer Gruppe von Österreichern kommt es zu einer Datenschutz-Überprüfung von Facebook in Europa. Die Irische Datenschutzkommission bestätigte am Mittwoch gegenüber der APA einen Kontrolltermin in der Dubliner EU-Zentrale der Internetplattform. Die Untersuchung erfolgt aufgrund von 16 Anzeigen der Gruppe "europe-v-facebook" um den Wiener Jusstudenten Maximilian Schrems. Die Beschwerden wurden im August eingereicht.

Man habe bereits eine diesbezügliche Anfrage an Facebook geschickt, bestätigt Ciara O'Sullivan, Sprecherin der Irischen Datenschutzkommission. Die von der Kommission eingeleitete Untersuchung beinhalte außerdem eine Vor-Ort-Kontrolle in der Dubliner Zentrale von Facebook. Ein Termin stehe aber noch nicht fest.

Umfangreiche, tagelange Überprüfung

Die Untersuchung werde drei bis vier Tage dauern und soll in ihrem Umfang noch über die vorgebrachten Beschwerden hinausgehen, bestätigt O'Sullivan. Sollten sich die Anzeigen der Gruppe "europe-v-facebook" als gerechtfertigt herausstellen, werde die Kommission weitere Schritte setzen. Dies erfolge in Form von Anweisungen zur Korrektur der Vorgehensweise des Unternehmens. "Stimmt ein Unternehmen diesen Anweisungen nicht zu, kann es vor Gericht gehen", so die Sprecherin der Irischen Datenschutzkommission.

Die Beschwerden der Gruppe "europe-v-facebook" beziehen sich vor allem auf Bilder, Texte und Nachrichten, die - obwohl von den Nutzern gelöscht - von Facebook aufbewahrt würden. Die neue automatische Gesichtserkennung bezeichnet die Gruppe als "unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer". Außerdem soll Facebook Daten von Personen sammeln, ohne dass dies die Betroffenen merken oder zustimmen. Hier gehe es auch um Personen, die gar nicht auf Facebook registiert sind. Schrems und seine Gruppe werfen Facebook vor, dass diese und andere Verhaltensweisen gegen geltendes EU-Datenschutzrecht verstoßen.

Für Facebook gilt irisches Recht

Obwohl Facebook ursprünglich ein amerikanisches Unternehmen ist, gelten aufgrund des europäischen Hauptsitzes in Dublin für den europäischen Raum die irischen Gesetze. In Europa ansässige Facebook Nutzer schließen demzufolge mit Facebook Ireland Limited eine Vereinbarung ab und unterstehen somit den europäischen Datenschutzgesetzen. Als Grund für den Standort von Facebook in Irland vermuten "europe-v-facebook" steuerliche Gründe.

Die nun eingeleitete Untersuchung erfolgt ausschließlich nach irischem Recht (Data Protection Act). Alle nationalen Datenschutzgesetze in den Ländern der EU beruhen jedoch auf einer europäische Richtlinie. Die nationale Umsetzung sei teilweise verschieden und könne in einigen Punkten sogar strenger sein als die europäische "Mindestanforderung", so die Gruppe "europe-v-facebook". Nachdem die Irische Datenschutzkommission eine so umfangreiche Überprüfung eingeleitet habe, könne man auf massive Konsequenzen hoffen, bekräftigt Maximilian Schrems gegenüber der APA.

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