Schule in Konkurs: Direktorin haftet
Fast dreißig Seiten dick ist das Gerichtsurteil. Es ist vernichtend für Brigitta und Josef Weninger, Vereinsvorstände des "Montessori-Schulvereins". Es besagt, dass sie persönlich für den Schaden haften müssen, den sie in der Privatschule Prager Straße angerichtet haben. Zumindest in einem Fall wurde das jetzt vom Bezirksgericht Wien-Döbling festgestellt. Das – noch nicht rechtskräftige – Urteil könnte eine Lawine an Gerichtsverfahren lostreten: Der Verein hat noch Schulden von insgesamt 913.000 Euro, die Gläubiger einklagen könnten.
KURIER-Leser kennen die Vorgeschichte. Bereits 2009 wurde über Missstände an der Schule berichtet: Lernmaterial fehlte. Im Turnsaal gab es so gut wie keine Geräte. Teilweise wurden Lehrer eingesetzt, die laut Wiener Stadtschulrat nicht unterrichten durften. Schüler mussten sich stundenlang in einem "Stille-Raum" aufhalten, in dem es weder Bücher noch Stühle gab. Sie mussten Fenster putzen, Schnee schaufeln und Staub saugen. Kein Wunder, dass es zu Schullaufbahnverlusten von bis zu drei Jahren kam.
Die Mängel waren so massiv, dass das Ministerium im März 2010 der Schule das Öffentlichkeitsrecht entzog. Viele Eltern nahmen darauf ihre Kinder aus der Schule und forderten das Geld zurück, das sie bis August 2010 im Voraus bezahlt hatten.
Konkurs
Pech für die Eltern: Der Verein ging in Konkurs. Die Forderungen konnten "mangels Masse" nicht eingebracht werden. Rechtsanwalt Gerold Beneder hat daraufhin die Vorstände des Vereins persönlich geklagt – und in erster Instanz Recht bekommen. Josef und Brigitta Weninger können berufen.
10.000 Euro spricht der Richter Beneders Mandanten zu – 3600 Euro Rückzahlung des Schulgeldes plus Prozesskosten. "Ein außergewöhnliches Urteil", meint der Anwalt. "Es kommt nur selten vor, dass Vereinsvorstände persönlich haften müssen."
Nach rund zehn Stunden Verhandlung gelangte Richter Wolfgang Kopecek aber zur Überzeugung, dass beide Vorstände grob fahrlässig gehandelt haben. Sie hätten den Verein weitergeführt, obwohl er unterkapitalisiert war. Mit ihrem Verhalten trugen sie dazu bei, dass der Schule das Öffentlichkeitsrecht entzogen wurde.
Im Urteil werden sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins aufgelistet: Dem Vermieter ist er noch 106.000 Euro schuldig. Lehrer warten bis heute auf ihr Gehalt.
Trotz des vernichtenden Urteils glaubt Brigitta Weniger offensichtlich noch, dass sie eine gute Schulleiterin ist. Sie eröffnete wieder eine Schule, diesmal ohne Öffentlichkeitsrecht, mit dem Namen "LuV – Lernen und Verstehen".
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