Ein Wisch – und schon ist das Geheimnis kein Geheimnis mehr. Wer auf dem Smartphone seines Liebsten verräterische Fotos, Nachrichten oder Apps findet, hat schnell Gewissheit: Mein Partner geht fremd. Die Beweise bekommt er sogar frei Haus – ganz ohne einen Detektiv einzuschalten. Was viele dabei nicht bedenken: „Für den, der betrügt, kann eine Affäre finanziell teuer zu stehen kommen“, weiß der Scheidungsanwalt Clemens Gärner.
Denn immer noch gilt in Österreich das Verschuldensprinzip. „Ist ein Partner dafür verantwortlich, dass die Ehe scheitert, so verliert er damit sämtliche Unterhaltsansprüche.“ Das Fremdgehen kann also ins Geld gehen. Das betrifft viele Menschen: Rund 80 Prozent Trennungen passieren aufgrund von „Ehebruchs“. Zu diesem Ergebnis kommen Gärner und seine Kanzlei-Partnerin Susanne Perl-Böck, nachdem sie sich rund 100 Scheidungen näher angeschaut haben.
Den Anwalt wundert deshalb, wie sorglos viele „Fremdgeher“ mit ihrem Handy umgehen: „Sie schützen es gar nicht oder verraten dem Partner den PIN-Code. Manchmal vergessen sie, dass ihr Smartphone mit dem des Partners synchronisiert ist. Fotos, die ich mache, kann so auch mein Partner einsehen.“
Datenschutz gilt auch in der Ehe
Aber darf ich so einfach einen Blick auf das Handy meines Ehemannes oder meiner Ehefrau werfen? „Wenn ein begründeter Verdacht besteht, darf ich das durchaus. Auch wenn etwas in der gemeinsamen Cloud gespeichert ist, darf ich mir das anschauen“, sagt Gärner. Dumm also, wenn jemand in so einer Situation eindeutige Selfies von sich und seiner Affäre macht.
Ansonsten gilt natürlich auch in der Ehe oder der Lebensgemeinschaft das Datenschutzgesetz: „Den Partner auszuspionieren, ohne dass es einen Verdacht gibt, ist nicht erlaubt. Das Handy meines Freundes heimlich zu orten, ist genauso verboten wie es heimlich abzuhören.“
So manch misstrauischer Mann und so manche Frau, der Übles schwant, pfeift aber auf Datenschutzgesetze. Kurios: „Wer auf so unlautere Art an Beweise kommt, kann diese dann auch vor Gericht verwenden“, klärt der Jurist auf. Screenshots, Handyfotos und Nachrichten werden immer häufiger vor Gericht als Beweismaterial zugelassen.
Was viele nicht wissen: Nicht nur eine Affäre kann dazu führen, dass ein Richter eine Ehe als zerrüttet beurteilt. „Auch wenn ich so intensiv Kontakt zu einem anderen Menschen pflege, dass der Kontakt zu meinem Ehemann oder meiner Ehefrau darunter leidet, gilt das als schwere Eheverfehlung“, weiß Gärner aus der Praxis.
Die Freundin der Frau ist schuld
Erst kürzlich gab es einen Fall, wo sich – laut Ansicht des Gerichts – eine Freundin der Frau dermaßen in die Ehe eingemischt hat, dass diese daran zerbrochen ist. Diese Entfremdung ist übrigens der zweithäufigste Grund für Paare, sich zu trennen. Platz drei: mangelnde Wertschätzung und unerfüllte Erwartungen an den Partner.
Paartherapeutin über Affären im digitalen Zeitalter
Meist ist es kein Zufall, wenn ein Partner das Smartphone seines "Liebsten" kontrolliert. "Das Vertrauen muss da schon angeknackst sein", weiß Paartherapeutin Sabrina Limbeck (trennungsambulanz.at). "Menschen haben feine Antennen und spüren, wenn der Lebensgefährte gedanklich woanders ist."
Anzeichen für eine Affäre gibt es viele: „Der Partner sucht nicht mehr die Nähe des anderen. Das liebevolle Lächeln beim Aufwachen, spontane Berührungen oder das Küsschen zum Abschied werden plötzlich seltener. Der Partner ist häufiger weg und zieht sich mit seinem Handy zurück."
WhatsApp und Tinder
Die moderne Kommunikation macht das Fremdturteln noch leichter. "Die Möglichkeiten, im Netz andere zu treffen und sich mit ihnen auszutauschen, sind heute natürlich viel größer. Wo die Auswahl größer ist, hat man viel eher das Gefühl, den vielleicht noch perfekteren Partner zu finden", sagt die Therapeutin.
Was ihr auffällt: „Besonders in jungen Beziehungen kommt es vor, dass einer die Dating-App, über die man sich kennengelernt hat, nicht sofort löscht. Das kann den anderen verletzen und er geht."
Übrigens: "Wer ein geringes Selbstwertgefühl hat, erliegt leichter der Verlockung, sich einem anderen Partner zuzuwenden. Er kompensiert die eigene Unsicherheit, dem Partner nicht zu genügen, indem er sich anderen zuwendet."
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