Sind die Waldbrände in Urlaubsregionen ein Stornogrund?

Sind die Waldbrände in Urlaubsregionen ein Stornogrund?
Die Stornierung einer Pauschalreise ist laut ÖAMTC möglich, sofern zeitliche und räumliche Nähe gegeben ist.

Angesichts der tobenden Waldbrände im Süden Europas wie in Griechenland fragen sich Urlauber, ob sie überhaupt kurz vor Reiseantritt stornieren dürfen. "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen wie etwa Bränden der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Steht der Urlaub unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen. Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt.

"Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren", erklärt die Expertin.

Auch die individuelle Situation der Reisenden ist in diesem Zusammenhang wichtig: "Bedeutet die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko, kann bei einer Pauschalreise ebenfalls ein kostenloser Rücktritt möglich sein."

Was bei Individualreisen zu beachten ist

Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab.

Bei Individualreisen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Reiseversicherung, ob der kostenlose Abbruch der Reise gedeckt ist: "Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen. Eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist dann möglich."

Wenn eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich ist und man sitzt im Urlaubsland fest, müssen die Airlines oder das Reiseunternehmen Betreuungsleistungen übernehmen: Das betrifft Individualreisende und Pauschal-Urlauber. Die Fluglinien müssen dann für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt aufkommen.

Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in der Regel für maximal drei Nächte zahlen - der ÖAMTC empfiehlt in einer solchen Situation, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden.

Kommentare