Diese Corona-Regeln gelten für den Italien-Urlaub
Italien verlängert die geltenden Regeln für Reisen von und in Richtung Ausland bis zum 31. Mai. So müssen Reisende nach Italien weiterhin eine Impfbescheinigung oder einen negativen Schnelltest vorlegen. Abgeschafft wird am kommenden Sonntag (1. Mai) die Pflicht zum Ausfüllen des Europäischen Formulars zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Reisenden (Passenger Locator Form). Diese Verpflichtung war am 24. Mai 2021 in Kraft getreten.
Italien wird die Maskenpflicht in Zügen, U-Bahnen und Bussen sowie für Besucher von Events in geschlossenen Räumen bis mindestens 15. Juni verlängern. Gesundheitsminister Roberto Speranza kündigte am Donnerstag an, dass bis dahin in öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch in Kinos, Theatern oder Sporthallen Masken getragen werden müssen. Andernorts, etwa in Restaurants oder auf der Arbeitsstelle, fällt die Maskenpflicht dagegen am 1. Mai weg.
Nachdem der Notstand Ende März ausgelaufen war, wird Ende April auch der Grüne Pass - also der Nachweis von 2-G oder 3-G - komplett wegfallen. Besucher von Restaurants, Bars, Kinos, Konzerten, Diskotheken oder Geschäften müssen dann kein Zertifikat mehr vorweisen. Einzig zum Betreten von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen wird bis Jahresende der Grüne Pass (Greenpass) verlangt, der bisher auch für den Zugang zum Arbeitsplatz erforderlich war.
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