Neuer Sex-Erlass des Ministers: Für Lehrer wird’s unangenehm(er)

Bildungsminister Heinz Faßmann will kein Berufspolitiker mehr werden
Pädagogen müssen beim Unterricht im Klassenzimmer bleiben, wenn externe Vereine Sexualpädagogik vermitteln

Vergangenen November war Bildungsminister Heinz Faßmann einem unerwarteten Wirbel ausgesetzt: Es ging um den sexualpädagogischen, katholischen Verein TeenSTAR, der in Schulen das pikante Thema vermittelt. Der Verein ist einer von vielen, der über Sex erzählen darf, sofern Lehrkräfte so einen Verein engagieren.

TeenSTAR wurde – grob verkürzt – medial vorgeworfen, Homosexualität als heilbare Krankheit zu sehen, vor den angeblich negativen Folgen der Selbstbefriedigung zu warnen und grundsätzlich Keuschheit zu propagieren. Der Aufschrei war anfangs groß, das Bildungsministerium versprach, die Vereine genau zu untersuchen und eventuell Konsequenzen zu ziehen.

„Es gab Extrempositionen in beide Richtungen“, erzählt Günther Netzer, Generalsekretär im Bildungsministerium. Da sei einiges nicht in Ordnung gewesen. Im Fall von TeenSTAR zeichnet sich nun aber ab, dass dessen Aktivitäten nicht konkret verboten werden. In den dem Ministerium vorgelegten Unterlagen habe man keine inkriminierten Stellen gefunden.

Ohne Konsequenzen bleibe das Ganze dennoch nicht. In den nächsten Tagen soll ein neuer „Grundsatzerlass Sexualpädagogik“ ausgeschickt werden:

„Die Pädagogen sind für die Qualität der Unterrichtsinhalte sämtlicher außerschulischen Organisationen verantwortlich und müssen daher während dieses Unterrichts anwesend sein“, steht da. Netzer: „Viele Pädagogen sagen: Ich gehe bewusst hinaus, weil die Schüler mich vielleicht nicht dabeihaben wollen, weil sie über sensible Themen nicht vor mir reden wollen.“ Diese Überlegung sei nachvollziehbar, aber nicht rechtskonform. „Die Lehrperson muss einschreiten, wenn etwas nicht kompatibel ist.“

Die Eltern müssen vorab informiert werden, welcher Verein kommt und was dieser vermittelt. Lehnt eine Mehrheit der Eltern das (etwa im Rahmen des Schulforums) ab, wird der Verein nicht unterrichten. Lehnen nur wenige Eltern ab, müsse der Lehrer entscheiden.

Zudem müssen die Bildungsdirektionen (Ex-Landesschulräte) eigene „Clearingstellen“ einrichten: Diese sollen im Zweifel Vereine kontrollieren, jedenfalls aber die verwendeten Materialien, ob diese mit Österreichs Gesetzen in Einklang stehen.

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