Neue Regeln für Wahl der Schuldirektoren

Neue Regeln für Wahl der Schuldirektoren
Punktesystem und externe Gutachter sollen in der Steiermark politische motivierte Direktorenbesetzung eindämmen.

Neu geregelt wurde in der Steiermark das Verfahren zur Bestellung von Schuldirektoren an den Pflichtschulen sowie der land- und forstwirtschaftlichen Schulen. Die konkrete Gewichtung der Auswahlkriterien durch ein Punktesystem und ein extern durchgeführtes Assessmentverfahren sind die zentralen Neuerungen. Der Landtag hat die Novelle am Dienstag beschlossen.

Ziel der aktuellen Novelle zum Steiermärkischen Landeslehrer-Dienstrechts-Ausführungsgesetz ist es, den Spielraum für politisch motivierte Besetzungen einzudämmen. Das bisherige Verfahren hatte zwar bereits eine Reihe von Auswahlkriterien festgelegt, aber keine Gewichtung dieser Kriterien vorgesehen. Dadurch war es dem Ermessen der Landesregierung überlassen, wie von Fall zu Fall die einzelnen Kriterien und auch Entscheidungen der Schulbehörden und des Bundes bewertet wurden. Bildungslandesrat Michael Schickhofer (S) sprach am Dienstag von einem "objektiven und transparenten Verfahren, das klarlegt, wer die beste Kompetenz hat, am leistungsfähigsten und engagiertesten ist".

KPÖ will Direktoren auf Zeit

"Wir sehen Objektivierungsbemühungen, aber unterm Strich kommt doch eine ungleiche Gewichtung heraus", kommentierte dagegen KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler den Beschluss. "Jene, die am meisten damit zu tun haben, haben bei der Schulleiterbestellung am wenigsten Mitspracherecht." Speziell kritisiert wurde, dass das Bestellungsverfahren über vier Jahre von einer einzigen Personalberatungsfirma durchgeführt werde. Die KPÖ hat im Landtag den - letztlich abgelehnten - Entschließungsantrag gestellt, die von ihr bereits in der Vergangenheit geforderte Befristung („Schulleitung auf Zeit“) zu verankern. Dies ist allerdings auf Landesebene alleine nicht möglich. Aus Sicht der KPÖ sollte nach vier Jahren die Position des Schulleiters bzw. der Schulleiterin neu ausgeschrieben werden, wobei neuerliche Bewerbungen möglich sein sollen.

Schulgemeinschaftsausschuss

Die Grünen-Abg. Ingrid Lechner-Sonnek sah in ihrer Rede vor dem Landtag "einen Schritt in die richtige Richtung. Die neuen Regeln bieten nun Verbesserungen". Bei der Forderung nach Mitbestimmung hingegen kritisierten die Grünen, dass im Pflichtschulbereich der Schulgemeinschaftsausschuss aus ihrer Sicht zu wenig Punkte vergeben kann: „Es ist für uns unerklärlich, warum der SGA, ein Gremium von Eltern, Schülern und Lehrern, mit 75 Punkten gleich viel zu entscheiden hat wie die Gemeinde als Schulerhalterin", so Lechner-Sonnek. Die Grünen stimmten daher der Gesetzesvorlage im land- und forstwirtschaftlichen Bereich zu, nicht jedoch jener für den Pflichtschulbereich.

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