Stadtschulrat lädt Lehrerin vor

Diese Übung sorgte für Empörung.
Die Pädagogin, die das Wort "Neger" durchstreichen ließ, muss zum Rapport.

Streiche die Wörter "Neger" und "enger" durch. Diese Aufgabe wurde Schülern gestellt. Das Übungsblatt war als Legasthenietraining gedacht. Empörung über die unsensible Wortwahl gab es via Facebook. Der Journalist Simon Inou urteilte: "Das ist Rassismus." Unter den Schülern war auch ein schwarzes Mädchen.

Wie erst heute bekannt wurde, passierte der Vorfall an der AHS Bernoullistraße in Wien-Donaustadt. Pikant: Die Professorin hat selbst zwei dunkelhäutige Kinder adoptiert, "auf die sie sehr stolz ist." Direktor Albert Schmalz bedauert den Vorfall und erläutert, wie es zu der Übung kam: "Die Kollegin, die als sehr schülerfreundlich gilt, hat diese Seiten aus einem Lehrbuch aus dem Jahr 1972 kopiert. Erst in der Stunde bemerkte sie, was auf dem Zettel stand. Sie hat mit den Schülern darüber gesprochen, dass dieses Wort abwertend ist und nicht gebraucht werden darf."

Dass die Professorin aus rassistischen Grünen gehandelt hat, schließt der Direktor aus: "Das ist nicht der Stil unseres Hauses."

Reaktion

Der Wiener Stadtschulrat lädt die AHS-Lehrerin jetzt jedenfalls vor. Die AHS-Abteilungsleiterin Gabriele Dangl betont: "Von dem Arbeitsblatt distanzieren wir uns deutlich. Wir akzeptieren Rassismus an Schulen nicht.", Der Behelf stamme aus dem Jahr 1972.

Auf einem Arbeitsblatt mit Anagrammen mussten die Schüler des Bernoulligymnasiums in Wien-Donaustadt im Rahmen einer unverbindlichen Übung für Kinder mit Legasthenieproblemen die Wortkombination "Neger/Enger" finden. Zur Auswahl standen daneben noch Kombinationen dieser Worte mit den Begriffen "Regen" und "Gerne".

Das Arbeitsblatt sei im Jahr 1972 "offenbar unreflektiert" vom Unterrichtsministerium approbiert worden und stamme aus einem Förderheft für Legastheniker, so Dangl. "So etwas hat heutzutage ganz klar keine Berechtigung." Man werde alle Schulen informieren, dass etwaige Altbestände nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen.

Bei dem Gespräch mit der Lehrerin werde man genau recherchieren, warum dieses Material zum Einsatz gekommen sei, so Dangl. "Nach dem Gespäche wird überlegt, welche dienstrechtlichen Konsequenzen daraus erwachsen." Eine Suspendierung der Lehrerin komme bis dahin nicht infrage, da keine Gefahr im Verzug vorliege.

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