Noch mehr Geld für den Umstieg aufs Fahrrad

Das Klimaschutzministerium und der Sportfachhandel geben bekannt, dass die Förderungen für E-Fahrräder, Transporträder und Falträder mit und ohne E-Antrieb 2023 fortgesetzt werden: Ab 1. März gilt für Privatpersonen, Betriebe, Vereine und Gemeinden folgende neue Regelung:
Die Anschaffung von Transporträdern mit oder ohne E-Antrieb wird mit einem Mobilitätsbonus von 1.000 Euro unterstützt (zuvor 900 Euro). Neben dem Mobilitätsbonus umfasst das Förderangebot des Handels auch ein großes Fahrradservice.
Für die Anschaffung eines Faltrades mit oder ohne E-Antrieb gibt es erstmalig 600 Euro. Fördervoraussetzung für Privatpersonen ist der Besitz einer Jahresnetzkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Weiters darf das Faltrad im gefalteten Zustand die Abmessungen 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten. Damit gelten sie bei den ÖBB in allen Nahverkehrszügen und Railjets bei speziellen Abstellplätzen als Gepäckstück und können kostenlos mitgenommen werden.
Weiterhin gilt ...
Wichtig: Die bisherigen Fördermöglichkeiten für E-Fahrräder gelten weiterhin, und zwar: Die Anschaffung von mindestens fünf E-Fahrrädern wird für Betriebe, Gemeinden und Vereine mit einem Mobilitätsbonus von insgesamt 400 Euro pro Rad unterstützt.
Bei der Einreichung zur Förderung werden Rechnungen bis neun Monate rückwirkend anerkannt.
Kommentare