Facebook: "Ändern oder verschwinden"

Am 25. Jänner 2013 fand im Bundeskanzleramt der 7. Europäische Datenschutztag zum Thema: ?Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz unter besonderer Beachtung von Social Media? statt. Im Bild Thilo Weichtert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein.
Neuregelung in der EU bringt bessere Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung.

Heute gibt es de facto einen rechtsfreien Raum beim Datenschutz in Online-Netzwerken“, sagte Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein, am Freitag beim Datenschutztag im Bundeskanzleramt. Bei Aufsichtsbehörden und Unternehmen in der EU gäbe es Rechtsunsicherheiten, auch würden sich US-Unternehmen nicht an europäische Vorschriften halten. Von der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die derzeit im EU-Parlament und -Rat diskutiert wird, erwartet sich der Datenschützer verbesserte Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung bei Datenschutzverstößen: „Die Verordnung beinhaltet eine Vielzahl von Innovationen, die es ermöglichen, in Zukunft das Datenschutzrecht gegenüber US-Anbietern durchzusetzen.“

Neuregelung

Die Neuregelung des EU-Datenschutzes, die noch vor der nächsten EU-Wahl im Jahr 2014 beschlossen werden soll, sieht neben einer Harmonisierung des Datenschutzes in der EU einen verbesserten Schutz persönlicher Daten, erweiterte Beschwerde- und Klagemöglichkeiten und schärfere Sanktionen für Unternehmen und Datenverarbeiter bei Datenschutzvergehen vor.

Weichert verwies auf zahlreiche Datenschutzverstöße durch Google und Facebook, die von Datenverarbeitungen bei Googles Webanalysetool Analytics und Facebooks „Gefällt mir“-Button bis hin zur mittlerweile in der EU eingestellten Gesichtserkennungsfunktion beim weltgrößten Online-Netzwerk reichen. „Heute gibt es viele Geschäftsmodelle, die auf Datenschutzverstößen basieren“, kritisierte Weichert. Die Unternehmen stünden vor der Wahl, sich entweder zu ändern oder zu verschwinden.

Da Facebook und Google den europäischen Markt nicht aufgeben wollten, müssten sie in der EU datenschutzkonforme Angebote zur Verfügung stellen, meinte Weichert: „Ich bin nicht gegen Facebook oder Google, aber ich bin für grundrechts- freundliche Facebooks und Googles.“

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