Besserer Rechtsschutz für Schüler

Besserer Rechtsschutz für Schüler
Gesetzesentwurf des BMUKK: Schüler und Eltern müssen bei Beschwerden nicht mehr zum Landesschulrat, sondern zum unabhängigen Verwaltungsgericht.

Was tun, wenn es Probleme in der Schule gibt, die weder der Lehrer noch der Direktor lösen können? Bisher konnten sich Schüler und Eltern an die Schulinspektoren wenden. Da diese fast alle selbst ehemalige Lehrer sind, sind sie nicht immer objektiv. Beim KURIER-Schüleranwalt beschweren sich viele Eltern, dass ihre Argumente bei den Behörden gar nicht gehört werden. Ab 20014 soll das anders werden. Dann soll eine unabhänigige Instanz geschaffen werden, an die sich Betroffene wenden können. Statt zum Inspektor gehen sie dann zum Verwaltungsgericht.

Bildungsministerin Claudia Schmied hat nun einen Ministerratsvortrag zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Schulen eingebracht. Damit sei eine wesentliche Etappe für eine Vereinfachung und Verkürzung des Instanzenzuges und für den Ausbau des Rechtsschutzes absolviert worden.Schmied: "Die Bundesregierung schafft damit schlankere Strukturen und eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Gleichzeitig wird ein rascher Zugang zu den unabhängigen Verwaltungsgerichten im Schulbereich für Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern gewährleistet. Diese Reform deckt sich mit den langjährigen Wünschen vieler Eltern sowie Schülerinnen und Schüler nach leichterem Zugang zum Recht. Insgesamt sorgen wir so für besseren Rechtsschutz für Schülerinnen und Schüler."

Aufsteigen

So wird etwa der bisherige mehrstufige Instanzenzug in der Schulverwaltung beim häufigsten Fall von Beschwerden, der Frage des Aufsteigens in die nächste Schulstufe, stark vereinfacht: SchülerInnen bzw. deren Eltern können gegen das Nichtaufsteigen in die nächste Schulstufe einen Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde einbringen und einen Bescheid erwirken. Die Schulbehörde stimmt entweder dem Widerspruch zu oder erlässt einen Bescheid, nach dem der/die SchülerIn die Klasse wiederholen muss. Im Falle einer weiterhin ablehnenden bescheidmäßigen Entscheidung durch die Schulbehörde können die Betroffenen direkt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben, wo künftig unabhängige RichterInnen an Stelle der Schulbehörde entscheiden. Damit wird der bisherige innerbehördliche Instanzenzug abgeschafft und Schülerinnen kommen rascher zu ihrem Recht, ohne dass am Schulstandort ein bürokratischer Mehraufwand im Vergleich zum bisherigen Verfahren entsteht. Weiters wird etwa das Verwaltungsgericht auch Fälle von Beschwerden wegen ablehnender Bescheide bei Schülerbeihilfen bearbeiten. In allen Fällen bleibt nach der Entscheidung der Verwaltungsgerichte das außerordentliche Rechtsmittel der Berufung an die Höchstgerichte natürlich weiter bestehen.

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