Ärztin wegen Abtreibungsinfo auf Website verurteilt

Kristina Hänel beim Prozess
In Deutschland ist es gesetzlich verboten, Informationen über Abtreibungen zur Verfügung zu stellen. Die Gießner Ärztin Kristina Hänel muss darum jetzt 6.000 Euro Strafe zahlen.

Die Gießner Ärztin Kristina Hänel wurde am Freitag vom Amtsgericht Gießen wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Das berichtet zeit.de. Es wurde eine Strafe von 40 Tagessätzen zu 150 Euro (insgesamt 6.000 Euro) über sie verhängt. Die Vorsitzende Richterin begründete das Urteil damit, dass der Gesetzgeber nicht möchte, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert werde, als sei es eine normale Sache.

Hänel soll auf ihrer Website nicht nur über das Thema informiert, sondern auch angegeben haben, Abbrüche gegen entsprechende Kosten durchzuführen (kurier.at berichtete). Patientinnen konnten laut Staatsanwaltschaft über einen Link zu einem Dokument mit Details gelangen. Die Ermittlungsbehörde sieht darin einen Verstoß gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, der Werbung für Abtreibungen verbietet.

Er besagt: "Wer öffentlich (...) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, (...) anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Medizinische Information ins Netz gestellt

Die Ärztin Kristina Hänel sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie habe medizinische Informationen ins Netz gestellt, um Menschen aufzuklären und zu informieren. Sie betrachte das als ihre ärztliche Pflicht. "Ich mache das nicht, damit Frauen zu mir kommen. Die kommen sowieso. Ich brauche das nicht", sagte die 61-Jährige, die nach eigenen Angaben seit über 30 Jahren Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.

Hänel selbst startete eine an den Bundestag gerichtete Online-Petition mit dem Titel "Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch", die einen Tag vor ihrer Gerichtsverhandlung die Marke von 100 000 Unterstützern durchbrach.

SPD fordert Reform

Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert inzwischen eine schnelle Reform des Abtreibungsrechts. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl regte an, den entsprechenden Strafrechtsparagrafen "komplett zu streichen". Die SPD-Fraktion werde "schnell die Initiative ergreifen", sagte Högl den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche schaffe in der ärztlichen Praxis Unsicherheit.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde bereits vor einigen Jahren gegen die Ärztin wegen zwei ähnlicher Vorwürfe ermittelt. Die beiden Verfahren seien damals eingestellt worden.

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