Wrabetz wetterte gegen Cross-Promotion-Verbot

Wrabetz wetterte gegen Cross-Promotion-Verbot
ORF-General Alexander Wrabetz wetterte bei der KURIER-ROMY-Gala gegen das Verbot von Cross-Promotion für ORF III.

Den Ort für seine Attacke hätte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz nicht besser wählen können. Vor 800 illustren Gästen aus Kultur, Film, TV und Wirtschaft in der Wiener Hofburg sowie vor mehr als einer halben Million Fernsehzuseher nützte Wrabetz die KURIER-ROMY-Gala auf seine Art. Im Rahmen seiner Dankesrede für die Auszeichnung von ORF III rechnete er mit der "Absurdität" ab, dass in ORFeins und ORF 2 nicht für den Kultur- und Spartenkanal geworben werden darf.

Dieses sogenannte Cross-Promotion-Verbot ist Teil des Genehmigungsbescheides für ORF III. Der ORF hatte in einem Kompromiss mit der Wettbewerbsbehörde auf eine Berufung dagegen verzichtet. "Ansonsten hätte ORF III noch länger nicht starten dürfen", erläutert Wrabetz. Im KURIER-Gespräch zeigt er sogar "ein gewisses Verständnis" für diese Beschränkung während der Startphase nach dem 26. Oktober 2011. "Aber jetzt, wo jeder weiß und sieht, was ORF III ist, bedarf es dringend einer Evaluierung des Verbots", so der General.

Informationsbedürfnis

"ORF III ist genau das geworden, was wir angekündigt und versprochen haben: ein österreichischer Kultur- und Informationssender, der nun auch zu Recht mit einer ROMY gewürdigt wurde. Alle Bedenken, die es zuvor gegeben haben mag, sind nicht eingetreten und deshalb hinfällig." Dass über "diesen Schatz" in den anderen ORF-Sendern aber trotzdem nichts verbreitet werden dürfe, widerspreche auch dem Informationsbedürfnis der Seher, meint Wrabetz.

Um das zu ändern "prüfen wir im ORF juristisch, welche Schritte möglich sind", sagt der Generaldirektor. Eine mögliche Variante wäre es zu versuchen, eine Art Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken. "Es wird das aber sehr schwierig."

Für sinnvoll hielte der ORF-Chef deshalb "eine entsprechende Klarstellung im ORF-Gesetz", also eine kleine Novelle, mit der Cross-Promotion für ORF III erlaubt wird. "Es war ja wohl nicht der Wille des Gesetzgebers, einerseits einen Kultursender, also ORF III, zu erlauben und anderseits auszuschließen, dass die Menschen erfahren, was dort zu sehen ist.

Facebook

Auch bei einem zweiten Punkt der Kommunikation mit den Sehern bräuchte es nach Ansicht von Wrabetz eine "gesetzliche Klarstellung": bei der Nutzung von Facebook durch den ORF. Derzeit ist ein Berufungsverfahren vor dem Bundeskommunikationssenat (BKS) anhängig. Die Medienbehörde Komm­Austria hatte festgestellt, dass der ORF mit seinen Facebook-Angeboten gegen das Gesetz verstößt. Sollte der BKS zu der gleichen Erkenntnis kommen, bräuchte es laut Ansicht von Wrabetz Änderungen. "Der ORFsoll, wie andere Medien und Unternehmen auch, Facebook für seine Kommunikatonszwecke nutzen dürfen. Das gehört einfach zu einer modernen Kommunikation dazu."

Um Verständnis dafür will der ORF-General bei der Klausur des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ), wo die heftigsten Kritiker sitzen, am Montag werben.

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