Wenn der ORF zum Ärgernis wird

Gesetzwidrige Unterbrecher-Werbung bei "GMÖ" ist nur einer von vielen ORF-Verstößen
Zeitungsverband und Privatsender kritisieren laschen Umgang mit Gesetzen.

Jetzt ist es ihm also wieder passiert: Der ORF hat mit Werbung und Sponsoring in "Guten Morgen Österreich" (GMÖ) gegen das ORF-Gesetz verstoßen, stellte jüngst die Medienbehörde KommAustria fest. Für die ist GMÖ eine als Einheit anzusehende Sendung, auch wenn sie aus mehreren Teilen besteht. Deshalb ist Werbung dazwischen verbotene Unterbrecherwerbung.

Wann eine Sendung beginnt und endet, sollte insbesondere für den ORF nicht so schwer erkennbar sein. Nicht so für ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. "Unsere Juristen haben da eine sehr plausible Argumentation. Wir haben dagegen berufen. Bis zur Entscheidung tragen wir den Bedenken der KommAustria Rechnung", meinte er im großen Sonntags-KURIER-Interview. Und Finanzchef Richard Grasl meinte dort: "Natürlich muss sich der ORF an die Gesetze halten. Ich sehe aber nicht, dass der ORF systematisch Regeln verletzt."

Gesetzesbruch

Der jüngste Gesetzesbruch ist nur einer von vielen: zu viel und zu lange Werbung, Schleichwerbung, verbotenes Sponsoring, verbotene Cross-Promotion, fehlende Werbetrennung, verbotene Werbung in politischen Sendungen – die Liste der Verfehlungen ist lang.

Den fast schon absurden Höhepunkt lieferte Ende 2014 ein Straferkenntnis, in der gleich 28 Fälle von Werbeverstößen zusammengefasst waren. Dem versuchte der ORF sinngemäß mit der Argumentation zu entgehen, dass ein Schnellfahrer auch nicht bei jeder Hausnummer, bei der er die Geschwindigkeit übertreten habe, einen Extra-Strafzettel bekomme.

Der lasche Umgang mit Gesetzen ist für Konkurrenten und Marktteilnehmer ein Ärgernis. "Es ist nicht akzeptabel, dass just der öffentlich-rechtliche ORF meint, sich nicht an Gesetze halten zu müssen. Das nachhaltig zu ändern, wird eine vorrangige Aufgabe des nächsten Generaldirektors", meint Thomas Kralinger. Der KURIER-Geschäftsführer und Präsident des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) kritisiert zudem, dass "Verstöße ohne nennenswerte Sanktionen" für den ORF bleiben.

ORF-Sonderstellung

Und Kralinger warnt davor, jetzt an den Werbebeschränkungen für den ORF zu drehen. "Denn dessen Sonderstellung wird durch 600 Millionen an Gebühren mehr als kompensiert. Private Medienbetreiber, aber auch die österreichische Bevölkerung, können mit Recht erwarten, dass damit das Auslangen gefunden wird."

Auch Ernst Swoboda, Kronehit-Chef und Vorsitzender des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP), betont: "Es muss der grundsätzliche Anspruch bestehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich immer und ganz klar im Rahmen des rechtlich Zulässigen bewegt. Einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der aus öffentlichen Mitteln gespeist wird, steht es einfach nicht zu, solange Grauzonen auszuprobieren, bis ein Gericht oder die Behörde die Rechtswidrigkeit feststellt."

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