Stantejsky-Prozess: Richter zweifelt an Sinnhaftigkeit des Verfahrens

Die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters, Silvia Stantejsky, vor Beginn einer Tagsatzung im Arbeitsgerichtsprozess gegen das Burgtheater.
Klägerin legte Aufsichtsrats- und Finanzausschussprotokolle als Beweis vor.

Zu Beginn der zweiten Tagsatzung im Arbeitsgerichtsprozess der entlassenen ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführerin des Burgtheaters, Silvia Stantejsky, gegen ihren einstigen Arbeitgeber hat Richter Helge Eckert die Sinnhaftigkeit des Verfahrens angezweifelt. Nach zwei neuen Bescheiden des Finanzamts Wien "frage ich mich wirklich, ob es sinnvoll ist, so ein Verfahren zu führen", so Eckert.

In den erst am 25. September zugestellten und noch nicht rechtskräftigen Bescheiden wird der begründete Verdacht der Abgabenhinterziehung gegen Stantejsky vorgebracht. Diese habe ihren Verpflichtungen als Prokuristin und kaufmännische Geschäftsführung wider besseren Wissens nicht entsprochen, heißt es darin. Zudem hätten seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Beschlagnahmungen stattgefunden, ergänzte Eckert.

Seitens der klagenden Partei hieß es, man wisse, dass es ein Finanzstrafverfahren gebe, könne zu den Bescheiden aber noch nicht mehr sagen. Vielmehr wurde anschließend ein Konvolut sämtlicher Aufsichtsrats- und Finanzausschussprotokolle der Bundestheater-Holding zur Liquiditätssituation als Beweis vorgelegt, aus denen hervorgehe, dass Stantejsky laufend über die finanzielle Situation berichtet habe und Holding-Chef Georg Springer umfangreich informiert gewesen sei. Die Holding habe jedoch trotz der Alarmierung durch die Klägerin keine geeigneten Maßnahmen gesetzt.

Im Anschluss saß Stantejsky selbst im Zeugenstand. Themen waren der Werdegang der Klägerin sowie der Anlass für die Suspendierung und Entlassung. Anders als im Prozess des ehemaligen Burgtheaterdirektors Matthias Hartmann, wo Ende September an zwei Tagen 25 Stunden verhandelt und insgesamt sieben Zeugen angehört wurden, wird am heutigen Montag und am Mittwoch nur Stantejsky selbst aussagen.

Stantejsky wurde am 11. November 2013 suspendiert, nachdem im Zuge einer Gebarungsprüfung der von ihr als kaufmännische Geschäftsführerin verantworteten Geschäftsjahre Ungereimtheiten aufgetreten waren, die nicht geklärt werden konnten. Am 18. November folgte - aufgrund des "Unverzüglichkeitsprinzips" - ihre fristlose Entlassung, gegen die sie am 2. Dezember 2013 Klage einreichte. Am 7. April 2014 fand die erste Tagsatzung statt. Vertreten wird Stantejsky von Hornek Hubacek Lichtenstrasser Epler Rechtsanwälte OG.

Kommentare