"Rammstein"-Sänger Till Lindemann zeigt den "Spiegel" an

"Rammstein"-Sänger Till Lindemann zeigt den "Spiegel" an
Wegen Verdachts auf "Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrug": Grund sind Ungereimtheiten bei eidesstattlichen Erklärungen

Im Juni 2023 brachte eine Veröffentlichung des "Spiegel" eine enorme Welle von Vorwürfen gegen Till Lindemann, Frontman der Band "Rammstein", ins Rollen. Anonyme Frauen hatten darin von einem System sexueller Übergriffigkeiten bei Aftershow-Parties berichtet. 

Mit Hilfe einer auf Promi-Fälle spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei geht der Sänger seitdem methodisch gegen diese Darstellung vor und erwirkte mehrere einstweilige Verfügungen gegen Medien, die über die Causa berichtet hatten. Auch die YouTuberin Kayla Shyx, die in einem Video persönliche Erfahrungen wiedergegeben hatte, musste zahlreiche Aussagen widerrufen.  

Nun aber hat Lindemann darüberhinaus noch Strafanzeige gegen den "Spiegel" eingebracht, dem er "Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrug" vorwirft. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die die Kanzlei am Donnerstag veröffentlichte. 

Es geht um Dokumente, die der "Spiegel" in der Auseinandersetzung um die Vorwürfe im Sommer 2023 vorgelegt hatte. Lindemanns Anwälte hatten eine einstweilige Verfügung erwirkt, derzufolge das Magazin nicht mehr behaupten durfte, Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe Rammstein mithilfe von K.O.-Tropfen bzw Drogen betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handungen an den Frauen vornehmen zu können. Das Medium ging in Berufung, das Oberlandesgericht in Hamburg bestätigte die einstweilige Verfügung jedoch. 

Seiten vertauscht 

Um seine Darstellung zu belegen, hatte der "Spiegel" laut Anwaltskanzlei zwei eidesstattliche Erklärungen vorgelegt. Eine davon, von einer im Artikel "Zoe" genannten Frau unterzeichnet, wies demnach die Besonderheit auf, dass sie auf der vorletzten Seite mit einem Satz begannen, er auf der nächsten Seite nicht fortgesetzt wurde. Der Spiegel gestand später einen Fehler ein: Demnach seien "aufgrund eines Versehens des eigenen Prozessbevollmächtigten und seines Sekretariats (...) verschiedene Fassungen miteinander vertauscht worden." 

Laut Lindemanns Anwälten würden die beiden Erklärungen inhaltlich voneinander abweichen, besonders was die Erinnerungsvermögen besagter "Zoe" an die Zusammentreffen mit Lindemann betraf. Man zweifelt also an einem Zufall und beruft sich darauf, dass der "Spiegel" stets selbst die Aussagekraft eidesstattlicher Erklärungen betont habe. Ob der Tatbestand der "Urkundenfälschung und des versuchen Prozessbetrugs" tatsächlich vorliegt, muss das Gericht nun entscheiden. 

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