Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann eingestellt

 Rammstein-Sänger Till Lindemann steht singend auf der Bühne.
Bei den Vorwürfen ging es um sexuellen Missbrauch und Abgabe von Betäubungsmittel. Das Verfahren in Berlin wurde nun eingestellt.

Im Juni wurde bekannt, dass gegen den Sänger der Band Rammstein, Till Lindemann, mehrere Strafanzeigen eingegangen waren. Mehrere Frauen werfen dem Sänger vor, sie seien nach Konzerten unter Drogen gesetzt und von Lindemann sexuell missbraucht worden.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat daraufhin Ermittlungen  unter anderem wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen, die nun eingestellt worden sind, wie Lindemanns Anwälte in einer Pressemitteilung bekannt gegeben haben und von der Berliner Behörde bestätigt wurde.  "Mit Verfügung vom 29.08.2023 hat die Staatsanwaltschaft Berlin nunmehr das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO, also mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt", heißt es darin. 

Es gebe keine Hinweise darauf, dass Lindemann gegen deren Wille sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen habe. Auch für den Vorwurf, er habe ihnen willensausschaltende Substanzen gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise.

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Opfer nicht auffindbar

Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, dass Opfer oder Zeugen sich nicht gemeldet hätten oder nicht auffindbar seien. "Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich - auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens - an Journalistinnen und Journalisten." Es sei daher nicht möglich gewesen, Vorwürfe "ausreichend zu konkretisieren" oder die Glaubwürdigkeit von möglichen Opfern zu klären.

Keine Beweise für Vorwürfe

Für die Anwälte Lindemanns sei mit ein Grund für die Einstellung des Verfahrens, die Tatsache, dass die Anzeigenerstatterinnen, drei Privatpersonen und eine Gesellschaft, nicht direkt beteiligt gewesen seien, sondern unbeteiligte Dritte. Außerdem: "Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten" gegen Lindemann gebe, heißt es weiter. Aufgrund des Deliktes habe die Staatsanwaltschaft aber von Amtswegen her den Anfangsverdacht gegen Lindemann überprüfen müssen. 

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"Keine konkreten Anhaltspunkte"

Schon in Vilnius, wo es ebenfalls Vorwürfe von einer irischen Konzertbesucherin, Shelby Lynn - sie hatte als erstes Vorwürfe öffentlich erhoben - gab, wurde von der litauischen Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Auch in Berlin hätten sich nach Auswertung der Unterlagen "keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten" ergeben, so die Staatsanwaltschaft. Die Herkunft eines Blutergusses, deren Foto in den Sozialen Netzen gepostet wurde, lasse sich nicht konkret zuordnen. 

Die Angaben einer weiteren Zeugin, die zunächst über Youtube Vorwürfe erhoben habe, "blieben in den Vernehmungen zu unkonkret", sie habe auch keine strafrechtlichen Vorfälle geschildert, die sie selbst erlebt habe, erklärte die Ermittlungsbehörde. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden. Andere von ihr genannte mögliche Zeugen hätten entweder ebenfalls nichts Strafrechtliches beobachtet oder hätten nicht identifiziert werden können.

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