Peter Handke bleibt Österreicher: Verfahren zur Aberkennung eingestellt
Literaturnobelpreisträger Peter Handke behält die österreichische Staatsbürgerschaft, berichtete die Tageszeitung "Die Presse" am Mittwoch. Die Kärntner Landesregierung hat das Verfahren zur Aberkennung eingestellt, hieß es unter Berufung auf einen Sprecher von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Das Milosevic-Regime hatte dem späteren Nobelpreisträger 1999 einen Pass ausgestellt.
Die Vorgeschichte: Kurz nach der Zuerkennung des Literaturnobelpreises an Handke im Jahr 2019 war bekannt geworden, dass dieser im Jahr 1999 im Besitz eines jugoslawischen Passes gewesen war. Damit war die Frage aufgetaucht, ob er dadurch die jugoslawische Staatsbürgerschaft erhalten und automatisch die österreichische verloren hätte.
Das hat er aber stets bestritten, und "es konnten keine Hinweise ermittelt werden, dass er die serbische Staatsbürgerschaft aufgrund eines Antrages erhalten hat", heißt es in der Begründung der Landesregierung. Angeführt wird auch die serbische Gesetzeslage: Laut dieser kann eine serbische Staatsbürgerschaft auf Antrag erst dann verliehen werden, wenn ein mehrjähriger Aufenthalt in Serbien vorliegt. Das habe jedenfalls ausgeschlossen werden können.
Kaiser zeigte sich in einer der APA vorliegenden Stellungnahme erfreut. "Peter Handke war ist und bleibt Kärntner und Österreichischer Staatsbürger. Ich bin froh, dass diese Diskussion nun endlich vom Tisch ist und in Zukunft nur noch das großartige literarische Wirken unseres Literaturnobelpreisträgers diskutiert wird und für positive Schlagzeilen sorgt", ließ der Landeshauptmann wissen.
Als die Vorwürfe aufgetaucht waren, hatte Kaiser die Landesamtsdirektion mit einer Prüfung der Aberkennung beauftragt. Handke lebt in Chaville, im Großraum Paris, das Land Kärnten ist formal für das Verfahren zuständig. Der Schriftsteller selbst hat das Vorliegen einer jugoslawischen oder serbischen Staatsbürgerschaft stets bestritten. Er habe den Pass nur beantragt, weil dieser das Reisen in Jugoslawien erleichtert hätte.
Die Kärntner Landesregierung gibt ihm nun recht: Begründet wird die Einstellung des Verfahrens damit, dass gemäß Staatsbürgerschaftsgesetz der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nur dann eingetreten wäre, wenn Handke einen Antrag auf die serbische Staatsbürgerschaft gestellt hätte.
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