Medienbehörde prüft Legitimität von ORF-Fakeprüf-Seite

faktoderfake.at soll politische Falschmeldungen bei Facebook und Co entlarven
KommAustria wurde vorab vom ORF nicht über faktoderfake.at informiert.

Die jüngste Digital-Innovation der ORF-Information könnte sich bereits nach kurzer Zeit als Schuss in den Ofen herausstellen. Bei den Österreichischen Medientagen überraschte man eben mit einem automatisierten Fake-Erkennungstool, das mit der Fachhochschule Hagenberg und der TU Wien entwickelt wurde. Unter www.faktoderfake.at abrufbar, will der ORF im laufenden Wahlkampf vor allem zu erwartende Falschmeldungen entlarven, die von Parteien oder Vorfeldorganisationen via soziale Medien in die Welt gesetzt werden. Nutzbar ist die Seite für Journalisten wie Privatpersonen.

Doch nun hat die Unabhängige Medienbehörde KommAustria viele Fragen an den ORF. Nach KURIER-Informationen prüft sie vor allem, auf welcher rechtlichen Grundlage der ORF sein neues Online-Angebot überhaupt in die Welt gesetzt hat. Man sei von Amtswegen aktiv geworden, nachdem man davon durch die Berichterstattung über die Österreichischen Medientage erfahren habe, bestätigte ein Behörden-Sprecher entsprechende Schritte.

Offenlegung

Der ORF darf nicht einfach machen, was er will – schon gar nicht im Internet. Er muss zuvor seine Pläne in einem sogenannten Angebotskonzept der Behörde übermitteln. Dieses dient "der Konkretisierung des gesetzlichen Auftrags der im öffentlich-rechtlichen Auftrag gelegenen Programme und Angebote." Es muss vom Inhalt über die Beziehungen zu ORF-Programmen bis hin zur Finanzierung alles offen legen.

Ohne das Ja der Medienbehörde geht also gar nichts. Doch offenbar hat man das im ORF ignoriert, übersehen oder man meinte, dass irgendeine bereits erfolgte Genehmigung auch darauf passen könnte. Und nun muss man "nachsitzen" – mit ungewissem Ausgang. Auch ein Abdrehen der Seite ist möglich, wenn die KommAustria zur Erkenntnis kommt, dass der ORF hier gegen das Gesetz verstößt. Wobei man seitens der KommAustria betont, dass die Beurteilung keine qualitative, sondern eine rechtliche ist.

Beim Öffentlich-Rechtlichen fällt die Stellungnahme zur Sache sehr wortkarg aus: "Der ORF gibt der KommAustria gegenüber am Freitag eine Stellungnahme dazu ab. Nach Meinung des ORF ist diese Seite nicht nur wichtig, sondern auch rechtskonform."

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