Terror in Wien: KommAustria leitet Verfahren gegen Privatsender ein

Terror in Wien: KommAustria leitet Verfahren gegen Privatsender ein
Medienbehörde ermittelt u. a. wegen Verletzung von Menschenwürde und journalistischer Sorgfalt. Mögliche Sanktionen bis hin zum Lizenzentzug.

Die Medienbehörde KommAustria hat Verfahren gegen "private Mediendienste-Anbieter", darunter fallen private TV-Sender, wegen ihrer Berichterstattung zum Terroranschlag in Wien eingeleitet. Es gehe um den Verdacht von Rechtsverletzungen nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), teilte die Behörde in einer Aussendung am Mittwoch mit. Gegenstand der Verfahren sind mögliche Verletzungen der Menschenwürde, der journalistischen Sorgfalt und von Programmgrundsätzen.

Betroffen davon sind "drei private Mediendiensteanbieter". Gegenstand der Verfahren sind mögliche Verletzungen der Menschenwürde, der journalistischen Sorgfalt und von Programmgrundsätzen. Um welche Sender es sich handelt, führte die Behörde nicht an, diese sind jedoch von den Verfahren bereits informiert. "Weitere Informationen zu den Verfahren können nicht vor deren Abschluss mitgeteilt werden", heißt es weiter.

 

Existentielle Ausnahmesituationen

Während des laufenden Polizeieinsatzes gegen den bewaffneten Attentäter, hätten die Programmveranstalter im Rahmen ihrer Berichterstattung zu dem Terrorakt unter anderem wiederholt Video- und Fotomaterial gezeigt, auf dem Menschen niedergeschossen wurden oder sich in Panik auf der Flucht befanden, heißt es in der Aussendung. Es handelte sich dabei offenbar auch um Amateuraufnahmen, die Menschen in existentiellen Ausnahmesituationen zeigten. Auch hatte die Polizei an dem Abend wiederholt offiziell darum ersucht, derartiges Bildmaterial nicht zu veröffentlichen, führte die KommAustria an.

Die Sender müssen  laut AMD-G "im Hinblick auf ihre Aufmachung und ihren Inhalt die Menschenwürde und die Grundrechte anderer achten." Bei festgestellten Rechtsverletzten könnten die Sanktionen für Privatsender gravierend sein. "Bei wiederholten oder schwerwiegenden Rechtsverletzungen durch den Mediendiensteanbieter ... hat die Regulierungsbehörde von Amts wegen das Verfahren zum Entzug der Zulassung" einzuleiten", heißt es im § 63 AMD-G.

 

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