Privatsender mit harscher Kritik an geplanter Streamingabgabe
Andreas Babler im März 2026 beim österreichischen Filmfestival Diagonale.
*** Update: Reaktionen des Kulturministeriums, des WKÖ-Fachverbands für Film- und Musikwirtschaft und des des WKÖ-Fachverbands Telekom/Rundfunk. ***
Seit Mitte April verhandeln die Koalitionspartner konkret über ein Modell für einen Beitrag von Streaminganbietern zur Stärkung der unter Druck geratenen heimischen Filmförderung. Über den Entwurf des Kulturministeriums unter Andreas Babler (SPÖ) drang bisher kaum etwas Belastbares nach außen, weil man einander Stillschweigen versichert hatte. Die NEOS meldeten sich allerdings kurz davor via KURIER zu Wort, um zu erklären, dass man eine reine Streamingabgabe ablehne und dies nur in Kombination mit einer Investitionsverpflichtung unterstütze.
VÖP spricht von 12 Prozent
Nun aber nennt der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) erstmals eine konkrete Zahl. Ihren ersten Informationen zufolge sollen audiovisuelle Mediendienste künftig mit einer Abgabe von insgesamt 12 Prozent auf ihre Umsätze im Bereich Streaming belastet werden. Betroffen wären damit auch österreichische TV-Sender und Abrufdiensteanbieter. Diese würden "bereits heute wesentlich zu Medienvielfalt, Beschäftigung und Wertschöpfung in Österreich beitragen", hält der VÖP in einer Aussendung vom Montagmorgen fest.
Das Kulturministerium bestätigte diese Zahl nicht. "Zu Koordinierungsentwürfen äußern wir uns, wie gewohnt, nicht", hießt es auf Anfrage des KURIER.
"Existenzbedrohende wirtschaftliche Lage"
Die wirtschaftliche Lage der Privaten sei "bereits jetzt existenzbedrohend", heißt es in der Aussendung weiter. "Seit Jahren fließen immer mehr Werbebudgets an ausländische Digitalkonzerne ab. Diese Entwicklung hat die wirtschaftliche Basis heimischer Medienunternehmen erheblich geschwächt und in den vergangenen zwölf Monaten zu einem Stellenabbau von rund 10 bis 20 Prozent geführt."
Die neue Abgabe würde die wirtschaftliche Grundlage vieler österreichischer Medienanbieter weiter verschlechtern, heißt es. Der Branchenverband geht von einer zusätzlichen Belastung von mehr als 20 Millionen Euro aus und warnt vor "zusätzlichen Arbeitsplatzverlusten in dreistelliger Höhe".
Gleichzeitig müssten "Investitionen in österreichische Inhalte" reduziert werden, warnt der VÖP. Davon wären auch Nachrichten, Magazine, Regionalberichterstattung sowie Sport- und Lizenzrechte betroffen. "Die Folge wäre eine deutliche Schwächung der audiovisuellen Medienvielfalt mit erheblichen demokratiepolitischen Auswirkungen", heißt es.
Wachstumsbereich
Betont wird die entscheidende Rolle der audiovisuellen Abrufdienste und Streamingangebote für die "Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Medienunternehmen". Durch die geplante Streamingabgabe würden Investitionen in diesen Bereichen "massiv" erschwert.
Als weiteres Argument wird genannt: Da die zusätzliche Kostenbelastung teilweise an die Kundinnen und Kunden über höhere Abogebühren weitergegeben werden könnte, wären auch diese belastet.
Filmförderung "Aufgabe des Staates"
Der VÖP betont in dem Dokument die Bedeutung der Förderung österreichischer Filmproduktionen und erkennt das öffentliche Interesse daran an. Filmförderung sei jedoch "eine kulturpolitische Aufgabe des Staates und sollte daher aus öffentlichen Mitteln finanziert werden – nicht durch Überwälzung auf den wirtschaftlich bereits stark unter Druck stehenden audiovisuellen Mediensektor".
Vergleich mit anderen europäischen Staaten
Mit 12 Prozent läge Österreich nach Einschätzung des VÖP deutlich über vergleichbaren Modellen anderer Länder, "wobei zahlreiche EU-Mitgliedstaaten von der Einführung einer solchen Abgabe überhaupt abgesehen haben, wohl zum Schutz heimischer Medienunternehmen", hieß es.
Das Kulturministerium sagt hierzu: "Streamingabgaben sind im internationalen Vergleich übliche Mittel, um Streaminganbieter an den Kosten von Film- und Serienproduktionen zu beteiligen. Streamingabgaben und Investitionsverpflichtungen gibt es beispielsweise in Spanien, Frankreich, Deutschland, Polen, Italien und vielen anderen EU-Ländern."
In Deutschland ist eine Investitionsverpflichtung ebenfalls noch in finaler Abstimmung. Letztstand war: Anbieter müssen mindestens 8 Prozent ihres in Deutschland erzielten Nettoumsatzes reinvestieren. Wer sich jedoch freiwillig zu einer Quote von 12 Prozent oder mehr verpflichtet, kann von den strengeren gesetzlichen Vorgaben abweichen.
Anrechnung von Investitionen gefordert
Schließlich kritisiert der VÖP, dass das ursprüngliche Ziel der Maßnahme, internationale Anbieter zu treffen, aus seiner Sicht verfehlt werde. Diese würden in Österreich Umsätze erzielen, ohne hier nennenswerte Wertschöpfung zu leisten. Daher sei es "unverständlich", dass auch österreichische Medienunternehmen, "die erhebliche Wertschöpfung, Beschäftigung und Investitionen in Österreich leisten", belastet werden sollen. Daher betrachte man es als "Grundvoraussetzung", dass die in Österreich erbrachte Wertschöpfung in voller Höhe angerechnet würde.
Ein Teil aus Investitionen bestehend
Im Hintergrund war aus zumindest zwei Quellen zu hören, dass die geplanten zwölf Prozent aus einer fixen Abgabe von sieben Prozent und aus der Möglichkeit einer Anrechnung der restlichen fünf Prozent in Investitionen bestehen sollen. Das Kulturministerium bestätigte auch diese Informationen auf Anfrage nicht.
Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Obmann des WKÖ-Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft, kommentiert hingegen die kolportierten Pläne: "Der Vorschlag für ein kombiniertes Modell aus Streamingbeitrag und Investitionsanrechnung von insgesamt 12 Prozent ist ausgewogen und fair. Wer in Österreich mit audiovisuellen Inhalten Umsätze erzielt, wird damit einen angemessenen Beitrag zur österreichischen Produktion leisten."
Auch Dumreicher-Ivanceanu verweist darauf, dass ähnliche Instrumente in zahlreichen europäischen Ländern "erfolgreich eingeführt worden" seien, "allen voran in Frankreich, das mit einer Verpflichtung von bis zu 25 Prozent Vorreiter ist. Entscheidend ist, dass das Modell klug ausgestaltet wird: Wer in österreichische Inhalte investiert, stärkt direkt den Standort. Das hilft der gesamten Branche und sichert die Zukunft des Filmstandorts Österreich – mit mehr Planungssicherheit, Beschäftigung, kultureller Vielfalt und einer Stärkung der Inhalte für das österreichische Publikum.“
Rundfunk-Fachverband: ORF ausgenommen
Der WKÖ-Fachverband Telekom/Rundfunk spricht hingegen von einer "Zwangsabgabe von insgesamt 12 Prozent des Jahresumsatzes - 7 Prozent Abgabe und weitere 5 Prozent Abgabe oder 5 Prozent Direktinvestition in Filmproduktionen". Betroffen seien sowohl werbefinanzierte als auch abofinanzierte Angebote. Der ORF soll davon ausgenommen sein, schreibt der Fachverband.
„Solche Pläne sind ein fatales Signal für den Medienstandort Österreich. Wer heimische Sender mit neuen Sonderabgaben belastet, gefährdet Jobs, Medienvielfalt und Investitionen in österreichische Inhalte", warnt Fachverbandsobmann Gerhard Haidvogel. "Wenn es das Ziel ist, unregulierte Plattformen zu treffen, geht der Plan nicht auf. Die Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, zielen klar auf Bereiche der österreichischen Wirtschaft. Eine Streamingabgabe ist ein massiver Schlag für die Privatrundfunkbranche in Österreich und schwächt diese gegenüber den unregulierten Plattformen, welche gerade nicht von der Abgabe erfasst sind.“
"Man könnte den Eindruck gewinnen, der Privatrundfunk in Österreich soll verdrängt und nicht unterstützt werden", sekundiert Fachverbandsgeschäftsführerin Helga Tieben.
Spätestens mit dem Beschluss des Doppelbudgets 2027/2028 sollten die Regierungspläne dann fixiert sein. Die Budgetrede des Finanzministers ist für den 10. Juni angesetzt.
Generell gegen neue Abgaben
Der VÖP hält abschließend fest, sich "generell gegen neue Abgaben" auszusprechen. "Die Belastung von Medienunternehmen in Österreich ist bereits heute sehr hoch. Zusätzliche Sonderabgaben würden den Medienstandort weiter schwächen und langfristig Medienvielfalt, Beschäftigung sowie die demokratische Öffentlichkeit gefährden."
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