Widerstand gegen Streamingabgabe formiert sich
Internationale Projekte, wie hier „Jack Ryan“, greifen auch auf heimisches Know-how zurück.
Das Jahr 2025 war für die Finanzierung von Filmen eine wilde Achterbahnfahrt. Der Jahresbeginn stand im Zeichen eines Einreichstopps bei der Förderschiene ÖFI+ wie auch bei FISAplus. In der Übergangsphase zwischen zwei Regierungen machte das Finanzministerium nur zögerlich Budgetmittel locker, die die Filmemacher aber bereits eingepreist hatten. Schließlich gingen sich mit quietschenden Reifen dann doch die meisten geplanten Kino- und Fernsehprojekte aus.
Im neuen Jahr besteht zumindest eine gewisse Klarheit. Die Standortförderung ÖFI+ für die Herstellung von Kinofilmen ist Geschichte. Die geschrumpfte Gesamtdotierung von 39 Mio. Euro vergibt das Österreichische Filminstitut nun ausschließlich selektiv. Bei FISAplus kann seit 2. Jänner wieder für TV- und Streamingprojekte sowie für internationale Serviceproduktionen eingereicht werden. Fix ist aber: Es stehen 2026 nur mehr 54,93 Mio. Euro zur Verfügung, wie das Wirtschaftsministerium kürzlich bekannt gab. Somit dürften dieses Jahr – im Sinne des allgemeinen Spardrucks – kein zweites Mal Rücklagen von 20 Mio. Euro aufgelöst werden, um wie im Vorjahr auf gesamt 80 Mio. Euro zu kommen.
Sinkende Förderbudgets
Für TV, Streaming und internationale Serviceproduktionen gibt es FISAplus. 54,93 Mio. Euro sind 2026 geplant. 2024 betrug der Budgetrahmen 93 Mio. Euro, i2025 Jahr noch gesamt 80 Mio. Kinofilme wenden sich ans ÖFI. Dessen Mittel wurden um mehr als 20 Mio. Euro gekürzt. Für frische Budgetmittel sollen ab spätestens 2027 eine Streamingabgabe und eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste sorgen.
Lücken füllen
Nach der Aufbruchsstimmung durch das 2023 gestartete Filmanreizmodell ist nun wieder ein Auskommen mit schmäleren Mitteln angesagt. Kulturminister Andreas Babler (SPÖ) stellte in dieser Situation in Aussicht, budgetäre Lücken bei Kinofilmen mit einer Investitionsverpflichtung für Streamingdienste füllen zu wollen und verwies insbesondere auf internationale Konzerne. Nach einem „Runden Tisch“ im Juni wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe verkündet. Nach Terminen im Oktober und Dezember wurden dann keine zählbaren Resultate verkündet, der Informationsstrom ist dünn geworden. Auch zuletzt konnte der KURIER beim Kulturministerium wenig Neues in Erfahrung bringen. Aktuell würden „unterschiedliche Modelle einer Streamingabgabe („Levy“) und zu einer Investmentverpflichtung geprüft“, hieß es.
Die Abgabe kann zumindest potenziell einseitig (im Gespräch war ein Anteil zwischen drei und sieben Prozent am Umsatz in Österreich) beschlossen werden. Investmentverpflichtungen sind wesentlich schwieriger gestaltbar, weil internationale Streamer intensives Lobbying betreiben und der Markt größere Re-Investments im Land auch hergeben muss. Zudem richtet man den Blick sinnvollerweise nach Deutschland, wo die Verhandlungen ebenfalls zäh verlaufen. CDU-Kulturminister Wolfram Weimer nannte im Sommer freiwillige Selbstverpflichtungen als Ziel. Europa sieht sich dazu noch den Argusaugen der USA ausgeliefert. Im Lichte des Zollstreits mit Trump zögert man, US-Konzerne mit neuen Belastungen zu behelligen.
„Dabei müssen wir auch die Bedürfnisse des österreichischen Medienstandorts berücksichtigen, der selbst vor großen Herausforderungen steht“, heißt es aus Bablers Ministerium. Aber:„Ziel bleibt, wie im Regierungsprogramm verankert, internationale Streamingdienste zu einem fairen Beitrag in den heimischen Filmstandort zu verpflichten.“
Ungleichbehandlung
Interessant wird es, wenn man folgenden Satz zwischen den Zeilen liest: „Die Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und Vertretern der Filmbranche verlaufen sehr konstruktiv.“
Nicht erwähnt werden nämlich jene Stakeholder, die zur Kasse gebeten werden sollen. Und hier dürfte es gehörigen Widerstand – auch gegen die Streamingabgabe – geben. Wie der KURIER im Hintergrund erfuhr, ortet zumindest ein Anbieter eine „unsachliche Ungleichbehandlung“ und mangelnde Verfassungskonformität. Eine Abgabe, die ausschließlich Abodienste belaste, während werbefinanzierte und gebührenfinanzierte Angebote ausgenommen bleiben, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, hieß es in einem Gespräch. Es sei sachlich nicht zu rechtfertigen, dass Dienste ob ihrer Finanzierungsform unterschieden würden, während deren Funktion ähnlich sei. Hier sieht man die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf seiner Seite.
Zudem stellt man die Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahme infrage. Das Ziel, die Produktion nationaler Filme zu fördern, werde „nicht kohärent erreicht“, wenn wesentliche Marktsegmente ausgenommen bleiben. Man nennt lineares TV allgemein, Öffentlich-rechtliches im Speziellen, werbefinanzierte Dienste und Kinos.
Nächstes Treffen Ende Jänner
Aktuell gebe es „bilaterale Gespräche“, sagt das Kulturministerium. Das nächste Arbeitstreffen sei Ende Jänner geplant. Es dürfte enormen Gesprächsbedarf geben.
Kommentare