Pressefreiheit: Verfahren gegen Journalisten Miklautz wurde eingestellt

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Oberstaatsanwaltschaft Graz erteilte Weisung an Staatsanwaltschaft Klagenfurt: Das Redaktionsgeheimnis sei zu schützen.

Das umstrittene Verfahren gegen den Kärntner Journalisten Franz Miklautz wurde eingestellt. Das teilte die Oberstaatsanwaltschaft Graz am Donnerstag mit. "Das auch durch die Strafprozessordnung geschützte Redaktionsgeheimnis darf durch Sicherstellungen nicht umgangen werden, es sei denn der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringend der Tat verdächtig. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde insofern in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen sensibilisiert."

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Evaluierung eingeleitet

Nach Medienberichten über die Causa sei "umgehend eine Evaluierung des Vorganges eingeleitet und die Staatsanwaltschaft Klagenfurt um Berichterstattung unter Aktenvorlage ersucht" worden, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft. Die Fachaufsicht reagierte umgehend im Sinne der Pressefreiheit: "Nach Prüfung des Berichts und der Akten erteilte die Oberstaatsanwaltschaft Graz heute im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz die Weisung, das aufgrund von Anzeigen von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt eingeleitete Verfahren gegen Franz Miklautz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstäter einzustellen." Die sichergestellten Datenträger - unter anderem sein Mobiltelefon - seien "umgehend auszufolgen".

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Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den freien Journalisten Franz Miklautz wegen des "Beitrags zu Verletzung des Amtsgeheimnisses und Verletzung des Datenschutzgesetzes". Dabei wurden auch dessen Computer und Handy sichergestellt, weil er auf Basis ihm zugespielter geheimer Unterlagen über Misswirtschaft rund ums Klagenfurter Rathaus berichtet hat. In der Branche und bei Rechtsexperten sorgt das Vorgehen für Entsetzen.

Die Staatsanwaltschaft hatte diese Woche Ermittlungen wegen des "Beitrags zu Verletzung des Amtsgeheimnis und Verletzung des Datenschutzgesetzes" aufgenommen. Im konkreten Fall geht es um seine Veröffentlichungen rund um Überstunden, Provisionen und Nebentätigkeiten im Klagenfurter Rathaus.

"Unterliegt nicht dem Strafgesetz"

Die rechtliche Beurteilung der Oberstaatsanwaltschaft: "Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht der Bestimmung oder Bestärkung der der Verletzung des Amtsgeheimnisses Verdächtigen war nicht anzunehmen. Die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses unterliegt nicht dem Strafgesetz."

Das Verfahren gegen die der Offenbarung verdächtigen unmittelbaren Täter sei weiterhin anhängig.

Zadic: "Unumstößliches Grundprinzip"

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bezeichnete die Pressefreiheit als "ein unumstößliches Grundprinzip unserer Demokratie". Dazu gehöre "selbstverständlich auch der Schutz von journalistischen Quellen und des Redaktionsgeheimnisses – gerade auch in Ermittlungsverfahren." Die sichergestellten Datenträger würden dem Betroffen umgehend zurückgegeben, so Zadic. Die Datenträger und ihr Inhalt seien versiegelt, eine Auswertung findet nicht statt. "Die OStA Graz hat gemeinsam mit dem Ministerium in diesem Fall umsichtig und rasch ihre Fachaufsicht ausgeübt und die erforderlichen Handlungen gesetzt, um die rechtlichen Fehler in dieser Causa zu korrigieren."

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