Schluss mit Beschimpfungen: ORF-Stiftungsrat verschärft Regeln

Ordnungsrufe, Redezeitlimits, mehr Disziplin: Der ORF-Stiftungsrat verschärft seine Spielregeln. Im Fokus steht FPÖ-Mandatar Peter Westenthaler.
Ein Mann im Anzug, es ist Peter Westenthaler, steht in einem Konferenzraum mit ovalem Tisch und Mikrofonen.

Kann man Peter Westenthaler künftig von Sitzungen des ORF-Stiftungsrats ausschließen? Diese Frage wird mit der neuen Geschäftsordnung des obersten ORF-Aufsichtsgremiums beantwortet. 

Offiziell geht es um mehr Zeiteffizienz im Stiftungsrat, eine „Lex Westenthaler“ nennt es hingegen der umstrittene FPÖ-Vertreter im obersten ORF-Gremium: Am kommenden Donnerstag wird sich der ORF-Stiftungsrat in Teilen neue Sitzungsregeln geben. 

Dessen Treffen verliefen zuletzt einigermaßen turbulent - manche Mitglieder nannten es auch beschämend. Dafür sorgten Westenthalers Beschimpfungen anderer Gremienkollegen mit Lügner oder Diktator sowie gegenseitige Klagsdrohungen.

Damit soll nun Schluss sein. Von einer Compliance-Arbeitsgruppe vorbereitet – der KURIER berichtete -, werden nun neue, am Parlament orientierte Sitzungsregeln eingeführt. Grundsätzlich gilt aber weiterhin: Der Vorsitzende, derzeit SPÖ-Vertreter Heinz Lederer, soll die Redezeit ausgewogen verteilen. 

Es kommen nun allerdings Möglichkeiten, die Debatte zu disziplinieren:

Die kolportierten wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Redezeitbeschränkung: Auf Antrag kann der Stiftungsrat ein Limit für alle Mitglieder festlegen oder die Rednerliste schließen (sofern jeder einmal zu Wort kam).
  • Ordnungsrufe & Wortentzug: Der Vorsitzende (aktuell Heinz Lederer, SPÖ) kann bei Beleidigungen oder Unterstellungen nicht nur zur Ordnung rufen, sondern das Wort komplett entziehen.
  • Sitzungsunterbrechungen: Zur Abkühlung der Gemüter sind Pausen von bis zu 10 Minuten vorgesehen.
  • Begründungspflicht: Tagesordnungspunkte müssen künftig fundiert begründet werden, um rein populistische Anträge zu erschweren.

Wichtig: Ein kompletter Ausschluss eines Mitglieds von einer Sitzung ist auch in der neuen Geschäftsordnung nicht vorgesehen.

Westenthaler hat die Reform schon mehrfach einen „Anschlag auf die Kontrollrechte aller Stiftungsräte“ genannt. 

Bei der kommenden Stiftungsratssitzung schöpft der FPÖ-Mann aber nochmals aus dem Vollem. Wie es heißt, hat er u. a. neun Fragen an Generaldirektor Roland Weißmann vorgelegt. Der hatte Westenthaler erst jüngst mit rechtlichen Schritten gedroht, sollten weiter „öffentlich kreditschädigende oder ehrverletzende Behauptungen über den ORF oder seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbreitet werden.“ 

Das Spektrum der Fragen deckt, mehr oder minder versteckt, die „Lieblingsfeinde“ des früheren BZÖ- und FPÖ-Politikers ab: Von Uni-Professor Siegfried Meryn und dessen langjährige, inzwischen unbezahlten TV-Auftritte bis hin zum ORF-Bau-Projekt, das Pius Strobl, nun mehr Bestverdiener im ORF, als Verantwortlicher trotz Inflation deutlich unter der Grenze von 303 Millionen Euro halten konnte. Debattieren will Westenthaler auch, dass bei Exkursionen in den ORF 6,60 Euro pro Schüler verlangt werden, was der Generaldirektor schon im Februar schriftlich beantwortet hatte.

ORF-Wahl unter neuen Vorzeichen

Noch nicht auf der Tagesordnung zu finden sind die Anfang August (Generaldirektor) bzw. Ende September (Direktoren) stattfindende Bestellung der nächsten ORF-Geschäftsführung. Aber auch hier drängt die Zeit. 

Diese „ORF-Wahl“ läuft unter anderen, neuen Vorzeichen ab. Grund dafür ist das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFG), dessen Bestimmungen seit August 2025 großteils in den Mitgliedsstaaten gelten. Es verpflichtet diese dazu, dass die Geschäftsführung „[…] auf der Grundlage von transparenten, offenen, wirksamen und nichtdiskriminierenden Verfahren und transparenten, objektiven, nichtdiskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien ernannt [werden], die auf nationaler Ebene vorab festgelegt wurden.“ 

Regierung muss EU-Recht umsetzen 

An dieser Stelle ist der österreichische Gesetzgeber – auch wegen der langwierigen Regierungssuche – säumig. Erst Ende Februar wurde nach einem Umlaufbeschluss im Ministerrat die Materie dem Parlament zugewiesen. Teil dessen ist auch das Vorziehen der Bewerbungsfrist. Sie soll diesmal am 1. Mai startet. Gleichzeitig soll mit den detaillierten Vorgaben der Auswahlprozess objektiviert werden, weil die Eignung der Bewerberinnen bzw. Bewerber besser vergleichbar wird. Was im Umkehrschluss auch Klagsmöglichkeiten Unterlegener eröffnet.

Die neuen Ausschreibungskriterien werden ebenfalls Teil der Geschäftsordnung des Stiftungsrat. Da sie diesmal nicht auf der Tagesordnung stehen, müssen sie in einer Sondersitzung des Stiftungsrats beschlossen werden. Die Verantwortung für die Suche nach den nächsten ORF-Chefs liegt wie bisher beim Vorsitzenden. Diese werden weiterhin in offener Sitzung bestellt – hier gibt es also keine Neuregelung. 

 

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