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ORF

ORF-Pensionsvertrag: Keine Ermittlungen gegen Wrabetz und Strobl

„Aus rechtlichen Gründen unzulässig“, so die Staatsanwaltschaft. ORF mit Feststellungsklage zum Zustandekommen der Vereinbarung.
Alexander Wrabetz lächelnd im Anzug mit Brille sitzt an einem Tisch und schaut in die Kamera.

Die Staatsanwaltschaft Wien wird eine Anzeige gegen Alexander Wrabetz und Pius Strobl wegen eines vermeintlichen Pensionsvertrages nicht weiterverfolgen. Das bestätigten Wrabetz und die Staatsanwaltschaft dem KURIER. Nach umfangreicher Prüfung werde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die beiden abgesehen, „weil die Führung eines solchen Ermittlungsverfahrens aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre“, heißt es in dem Schreiben. „Ich bin natürlich erleichtert, war aber immer zuversichtlich, dass als Ergebnis bleiben wird, dass ich dreiundzwanzig Jahre lang nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohl des ORF gearbeitet habe“, erklärte Wrabetz.

Die Anzeige stammte vom vormaligen ORF-Generaldirektor und Wrabetz-Nachfolger Roland Weißmann. Sie betraf den Tatbestand der Untreue und Bilanzfälschung, Ausgangspunkt war eine Pensionszusage, die Wrabetz am 31. Dezember 2021, in den letzten Stunden seiner Amtszeit, gegenüber seinem Weggefährten im ORF, Pius Strobl, getätigt haben soll. Die erste Vereinbarung geht nach früheren Äußerungen Strobls auf das Jahr 2010 zurück. Es geht um Ansprüche im Ausmaß jenseits der Millionen Euro.

ORF mit Feststellungsklage

Weiter im Raum steht, ob die Pensionszusage Gültigkeit hat. Dazu hat ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher am Dienstag nach dem Stiftungsrat eine Feststellungsklage angekündigt. Man geht im ORF davon aus, dass dieser Pensionsvertrag nicht rechtsgültig zustande gekommen ist. Hier dürfte man in der Sache einigermaßen sicher sein. Nach KURIER-Informationen wurde die Rückstellung in der Bilanz dafür teilweise aufgelöst. 

„Nach nunmehr vorliegender Einschätzung des ORF-Rechtsvertreters ist die Vereinbarung über eine Zusatzpension an Pius Strobl nicht wirksam zustande gekommen. Dies soll auf diesem Weg auch gerichtlich klargestellt werden“, erklärte Thurnher. Es gehe darum, wirtschaftlichen Schaden vom ORF abzuwenden. Manche Stiftungsräte könnten nach dem Schritt der Staatsanwaltschaft wegen vorverurteilenden Äußerungen ins Schwitzen kommen. 

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