ORF-Landesstudio Niederösterreich beschäftigt Gericht

Es erinnert ein wenig an Schnee von gestern: ORF-Größen mussten wegen der Bestellung von ORF-NÖ-Direktor Hofer im März 2023 vor dem Bundesverwaltungsgericht antreten
Die Kür von Alexander Hofer zum Direktor des ORF-Landesstudios Niederösterreich im März 2023 ist vor dem Bundesverwaltungsgericht gelandet. Angestrengt hat das Verfahren, das am Mittwoch in eine neue Runde ging, eine frühere Medienmacherin, die in erster Instanz nicht erfolgreich gewesen war. Hofer, zuvor ORF2-Channel-Manager und Unterhaltungschef, war nach St. Pölten gewechselt, nachdem Vorgänger Robert Ziegler nach Vorwürfen der ÖVP-freundlichen Einflussnahme auf die Berichterstattung zurückgetreten war.
Verhandelt wird erneut die Frage, ob Generaldirektor Roland Weißmann, der ORF als Unternehmen und der Stiftungsrat als Bestellungsgremium mit Hofers Wahl gegen das ORF-Gesetz verstoßen haben. Auslöser war, dass eine frühere Generalsekretärin der ZviltechnikerInnen-Kammer nicht zu einem Hearing oder Bewerbungsgespräch geladen wurde.
Dass es für den Umgang mit Bewerbern keine gesetzlichen Vorgaben gibt, scheint auch den Richtersenat unter Thomas Mikula irritiert zu haben, wie Nachfragen zeigten. Das erschien auch schon der KommAustria "problematisch". Erörtert wurde auch, auf welcher Basis der Stiftungsrat wählt, wenn ihm nicht alle Bewerber bekannt sind. "Ich stelle den Antrag, ich bin der Personalentscheider, und nicht der Stiftungrat", unterstrich Weißmann.
Auch Bewerber aus anderen Firmen beteiligt
ORF-Generaldirektor Weißmann, auf dessen Vorschlag hin Hofer vom Stiftungsrat mit 34 von 35 Stimmen bestellt wurde, betonte, dass man alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten habe. Insgesamt habe es damals zehn Bewerbungen gegeben. Dass sie nicht öffentlich genannt wurden, hänge daran, dass es auch Bewerber aus anderen Unternehmen gab.
Ruhigeres Fahrwasser
Weißmann unterstrich, ihm sei es damals vor allem aber darum gegangen, mit Hofer das medial arg kritisierte Landesstudio wieder in „ruhigere Fahrwasser zu bringen“. Er zitierte dazu auch das Magazin Dossier, in dem Mitarbeiter des Landesstudios die Zeit dort in „vor und nach Ziegler“ unterteilen. Er habe sich für Hofer entschieden, weil das Ergebnis (der Entscheidungsfindung) für ihn eindeutig war und dieser der mit Abstand bestgeeignete Kandidat war.
In erster Instanz wurde Weißmann bescheinigt, dass ihm „schon anhand der fachlichen Eignung“ nicht entgegengetreten werden könne, wenn er Hofer über die Beschwerdeführerin gereiht hat. Diese erklärte, sie wolle den ORF, dessen Mitarbeiter sie schätze und für den sie auch schon tätig gewesen ist, nicht schaden. Ein Gespräch hätte einiges aus ihrer Bewerbung klarer vermitteln können. Sie war zwischen 2010 und 2012 Programmdirektorin bei Radio Arabella München gewesen sowie im geringen Umfang für Radio Wien und im Rahmen eines Change-Projekts fürs Landesstudio Burgenland tätig.
Hofer erläuterte, seine Dienststelle Landesstudio sein nun "übersichtlicher, kleiner, mit weniger budgetären Mitteln ausgestattet" als zuvor. Als ORF2-Chef verantwortete er ein Programm-Budget von etwa 90 Millionen ohne Personal, jenes der TV-Unterhaltung lag bei 50 bis 60 Millionen.
Das Verfahren wird Ende März fortgesetzt.
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