Andere Einschätzung
In einer 14-seitigen Stellungnahme hatte die Beschwerdeführerin, zuletzt sieben Jahre Generalsekretärin der ZviltechnikerInnen-Kammer, ausgeführt, weshalb ORF-Generaldirektor Roland Weißmann, der ORF als Unternehmen und der Stiftungsrat als Bestellungsgremium gegen das ORF-Gesetz sowie das Gleichstellungsgebot verstoßen haben sollen. Unter anderem unterstellte sie Hofer fehlende einschlägige Berufserfahrung sowie eine entsprechende kaufmännische Vorbildung. Durch den Umstand, dass sie nicht zu einem Hearing gebeten wurde, sah sie ein faires Bestellungsverfahren nicht gegeben.
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Problematik
Die Medienbehörde folgte dieser Einschätzung nicht. Zwar erscheint es ihr „problematisch“, dass man auf ein Hearing bzw. Bewerbungsgespräch mit der Beschwerdeführerin, wofür es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, verzichtet hat. Allerdings „schon anhand der fachlichen Eignung“ könne Weißmann nicht entgegengetreten werden, „wenn er Alexander Hofer, der über mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Führungspositionen … verfügt, über die Beschwerdeführerin gereiht hat“, so die KommAustria.
„Dem gegenüber ist die einschlägige, in Medienunternehmen erlangte und somit primär vergleichbare Führungserfahrung der Beschwerdeführerin auf ihre Tätigkeit als Programmdirektorin bei Radio Arabella München in den Jahren 2010 bis 2012 (sowie in geringerem Umfang die Tätigkeit, Moderation und Programmkonzeption‘ für Radio Wien in den Jahren 2004 bis 2010) beschränkt“, heißt es im Bescheid weiter.
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Keine Bedenken
In weiterer Folge bestünden „auch keine Bedenken, die weiteren Kriterien „Persönlichkeitsstruktur“ und „vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern“ jedenfalls dahingehend zu werten, dass sie zumindest nicht gegen den – nach dem Gesagten zulässigerweise als fachlich bestgeeignet eingeschätzten– Kandidaten Alexander Hofer sprechen.“
Der Beschwerdeführerin steht noch der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen.
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