ORF-Managerin klagt ORF: Jobvorschlag Weißmanns als möglicher Ausweg
Die Klage einer ORF-Managerin, die behauptet, von ihrem ehemaligen Chef sexuell belästigt sowie gemobbt und anschließend an einen inadäquaten Arbeitsplatz versetzt worden zu sein, beschäftigt das Arbeits- und Sozialgericht seit über einem Jahr. Am Montag stand in Wien eine weitere Verhandlung an, wobei der gegenwärtige ORF-Generaldirektor Roland Weißmann zur Causa aussagte und einen der Klägerin angebotenen Archivjob als möglichen Ausweg aufs Tapet brachte.
Die ORF-Managerin wandte sich mit den Vorwürfen gegen ihren ehemaligen Vorgesetzten, der inzwischen nicht mehr im Unternehmen ist, bereits vor mehreren Jahren an die Geschäftsführung und die Gleichstellungskommission im ORF. Die behauptete sexuelle Belästigung wurde laut ORF-Anwältin nicht nachgewiesen, jedoch ein Vergleich geschlossen, der eine neue Stelle für die ORF-Managerin vorsah. Dieser Vergleich sei aber "mit dem Rücken zur Wand" unterschrieben worden und es handle sich um eine "verschlechternde Versetzung", meinte die Anwältin der Klägerin im Vorjahr. Die ORF-Managerin begehrt, ihrer Qualifikation entsprechend im ORF eingesetzt zu werden.
ORF-Chef Roland Weißmann war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht als Generaldirektor tätig, hat aber von dem Problem "ein wenig mitbekommen". In die Vergleichserstellung sei er nicht involviert gewesen. Mittlerweile habe er mehrere Gespräche mit der Klägerin geführt, ihr aber als ORF-Chef nichts versprochen - schon gar keinen ausschreibepflichtigen Job, beteuerte er. Die ORF-Managerin habe ihm drei Jobvorschläge geschickt, die er allesamt so nicht vergeben könne. Stattdessen habe er ihr viel Glück bei der Bewerbung gewünscht.
"Es ist legitim, sich für eine Position zu bewerben, aber wenn man nicht zum Zug kommt, muss man das zur Kenntnis nehmen", so Weißmann. Kritik daran halte er für "problematisch", schließlich lege er großen Wert auf transparente Auswahlverfahren. Dass er gegenüber der Klägerin auch mal davon gesprochen habe, dass sie nicht die "Frauenkeule" auspacken solle, könne er nicht ausschließen. Dass er sie angeschrien habe, verneint er. "Ich muss mit meiner Stimme haushalten", so Weißmann.
Prinzipiell sei ihm Diversität und Gleichstellung im ORF sehr wichtig. Seit er an der Spitze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehe, werde dort eine "Null-Toleranz-Politik" bei sexueller Belästigung gefahren. "Wir gehen jedem Verdachtsfall in der Sekunde nach", versicherte der ORF-Chef.
Dass die Klägerin nach dem Aufzeigen des Verhaltens ihres ehemaligen Chefs nun laufend benachteiligt werde, sieht Weißmann nicht so. So habe sie etwa keine Gehaltseinbußen zu verzeichnen. Dass maßgebliche Felder ihres Jobs mittlerweile weggefallen seien, sei nicht aus Böswilligkeit erfolgt, sondern ergebe sich durch das mit Jahresbeginn in Kraft getretene neue ORF-Gesetz.
Auf Anraten der Richterin wurde bereits im Vorjahr nach einem neuen, passenden Job für die ORF-Managerin gesucht. Weißmann selbst hatte die Idee, ihr einen Archivjob anzubieten. Dieser habe jedoch nichts mit Spinnweben zu tun, sondern sei "sehr hochwertig" und jedenfalls "ernst gemeint", so der ORF-Generaldirektor. Es gehe dabei darum, das "elektronische Gedächtnis Österreichs" - diesen "Schatz" - zu heben und für die Öffentlichkeit auf der neuen Plattform ORF ON zugänglich zu machen, erklärte er.
Da die Klägerin die Stelle ursprünglich abgelehnt habe, sei die Stelle nach wie vor unbesetzt. Auf die Frage der Richterin, ob die Klägerin dieser nicht doch interessiere, zeigte sich die ORF-Managerin nicht gänzlich abgeneigt. Wenn es sich um einen Führungsjob mit Verantwortung handle, sei es denkbar, meinte sie.
Die Verhandlung wurde daraufhin nach fast dreistündiger, teilweise hitzig zwischen den Anwältinnen ausgetragenen Befragung des ORF-Chefs für die Öffentlichkeit geschlossen, um erneut die Möglichkeit für einen Vergleich auszuloten. Dieser kam vorerst nicht zustande. Aber: "Wir werden noch mal in uns gehen", so Weißmann nach der Verhandlung. Offenbar habe es ein Missverständnis rund um den angebotenen Job gegeben. Ob es zu einer Fortsetzung vor Gericht kommt, ist somit noch offen.
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