Laut KommAustria, die am 18. Mai ein Urteil veröffentlichte, begann die Causa mit einem Schreiben vom 02.12.2021. Der Beschwerdeführer beklagte darin die Verletzung einiger Bestimmungen des ORF-Gesetzes durch das „Gendern“ der Sprache in den Programmen des ORF. Er führte im Wesentlichen aus, ihm sei aufgefallen, dass der ORF seit mehr als eineinhalb Jahren seiner Pflicht zur objektiven Berichterstattung infolge der dabei angewendeten Verweiblichung der Sprache nicht mehr nachkomme.
Kundendienst, Publikumsrat...
Die KommAustria war nicht die erste Instanz, die er anrief: Bereits im Mai 2020 habe er den ORF-Kundendienst in der Sache kontaktiert, dann eine längere Korrespondenz mit dem ORF geführt und sich in der Folge im Oktober 2020 beim Beschwerdeausschuss des Publikumsrats beschwert. Der Beschwerdeausschuss habe seine Beschwerde abgewiesen, sei dabei aber nur zum Teil auf sein Vorbringen eingegangen und hätte im Übrigen sein Anliegen nicht beantwortet. Daher habe er sich im September 2021 neuerlich beim ORF beschwert.
"Nicht objektiv"
Der Seher führte reihenweise Beispiele an, warum das Gendern eine objektive Berichterstattung nicht zulasse. Besondere Dramatik verlieh er seinen Vorbringungen mit dieser Schilderung: „Am 11. 11. 2021 wurde in der Mittags-ZIB auf ORF2 berichtet, dass eine Impfpflicht für Mitarbeiterinnen in Spitälern kommen soll. Es wurde nichts darüber ausgesagt, ob auch männliche Mitarbeiter der Spitäler geimpft werden sollen. Dadurch wurde bei mir Angst vor Covid-Ansteckung in Spitälern ausgelöst, weshalb ich - zumindest temporär - beschließen musste, bei einem Notfall keine Spitalsbehandlung zu akzeptieren, was im Ernstfall ungeahnte Konsequenzen für mich gehabt hätte.“
Keine Minister?
Auch politische Berichterstattung war plötzlich nur mehr unter Ausschluss der männlichen Teilnehmer für ihn wahrnehmbar, behauptete er: "4. 3. 2022, ORF 2 Mittags-ZIB gegen 13.30 Uhr, im Anschluss an den Bericht unter 1): Der ORF berichtet, dass der amerikanische Außenminister Blinken seine europäischen Kolleginnen getroffen hat. Soll man davon ausgehen, dass er nur die weiblichen Außenminister getroffen hat, war der öst. Außenminister nicht bei diesem Treffen? Meines Wissens schon. Falschbericht."
Oder er fühlte sich diskriminiert:"5. 3. 2022, ORF2 Mittags-ZIB Ende, 13.25: Ausstieg, Verabschiedung von den Zuseherinnen. Eine glatte Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes."
So entschied die Behörde
Wie entschied aber die Medienbehörde? Der Seher habe "eine Schädigung auf der subjektiven Gefühlsebene" erlitten, urteilte die KommAustria. Daraus könne aber laut ORF-Gesetz keine legitime Beschwerde abgeleitet werden. Das "subjektive Empfinden des Einzelnen" könne man nicht als Maßstab heranziehen, da sonst beinahe jede Aussage im ORF zu einer Schädigung führen könnte. Stand Freitag wurde in der "Zeit im Bild" weiter gegendert. Ob der Mann es damit auf sich beruhen lässt, ist nicht bekannt.
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