Was darf der ORF online künftig machen und was nicht?

Was darf der ORF online künftig machen und was nicht?
Die Regierung will dem Öffentlich-Rechtlichen auch mehr Rechte im Internet geben. Die Verleger zeigen sich besorgt über die Entwicklungen.

Was darf der ORF eigentlich nicht?

Er darf keine Zeitung drucken und er darf kein Social-Media-Portal betreiben. Er darf keine Fernsehproduktionen länger als eine Woche im Internet abrufbar machen. Er darf nicht ohne Genehmigung der Medienbehörde neue Angebote ins Internet stellen.

All das soll sich ändern, geht es nach dem Wunsch von ORF und Teilen der Medienpolitik: Der ORF soll künftig auch digitale Angebote bis hin zu Sendern betreiben dürfen. Beispiel ORF Sport +: Der Spartensender steht auf der Einsparungsliste der ORF-Führung. Generaldirektor Roland Weißmann hat Ende Februar angekündigt, man werde die Inhalte des Senders, der Breitensport zeigt, auf ORF1 verlagern und ORF Sport + zusperren.

Kommentare