Der ORF kann, was andere nicht dürfen

Wie breit darf sich der ORF künftig im Digitalbereich machen? Private Medien sind besorgt
Die Debatte um die Umgestaltung von FM4 zu einem jüngeren Ö3 wirft auch ein Schlaglicht auf den unklaren Auftrag für die öffentlich-rechtlichen Radios

FM4 als junges Ö3? Ein weiteres Formatradio also von öffentlich-rechtlichem Zuschnitt? Seit den Äußerungen von Hörfunkdirektorin Ingrid Thurnher steht die heimische Kulturbranche Kopf. Und mancher österreichische Privatradiomacher versucht sich, einen Reim auf das Gesagte zu machen. Will der gebührenfinanzierte Platzhirsch etwa mit Ansage noch kommerzieller werden?

Möglich wäre es, denn das ORF-Gesetz gibt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Wesentlichen nur einen Auftrag, was den alternativen Popsender angeht: „Das dritte österreichweit empfangbare Hörfunkprogramm hat in seinem Wortanteil vorwiegend fremdsprachig zu sein“, steht in Paragraf 5 unter „Weitere besondere Aufträge“. Ein Erbe aus den Zeiten des englischsprachigen Blue Danube Radio, dessen Frequenz FM4 Mitte der 90er zugeschlagen bekam. Die Bedingung: Es muss weiter Englisch geredet werden. Dass FM4 ein Sender mit hohem Wortanteil und spitzer Zielgruppe geworden ist, steht im Gesetz nirgendwo. Auch nicht, dass man sich der Hege und Pflege der österreichischen Popszene abseits von Gabalier und Co. verschrieben hat.

Der ORF könnte also, wie Thurnher das angekündigt hat, über ein weiteres, jüngeres Formatradio nachdenken. Ob dort englisch, BKS oder französisch geredet wird, wäre einerlei.

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