"Corona-Leugner-Inserat": Handelsgericht weist Klage gegen Armin Wolf ab

Armin Wolf
Richter sehen "zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats“

Der Streit um die Bezeichnung Corona-Leugner-Inserat" vor dem Handelsgericht Wien ist in erster Instanz entschieden - (nicht rechtskräftig) gewonnen hat ihn der stv. ORF-TV-Chefredakteur und „ZiB2“-Anchor Armin Wolf. Im Jänner hatte sich der "Außerparlamentarische Corona Untersuchungsausschuss Austria - ACU" in einem Inserat skeptisch zu Maskenpflicht, PCR-Tests und „Zwangsimpfungen" geäußert. Der KURIER brachte das Inserat, wies aber in einem großen redaktionellen Beitrag darauf hin, was der Stand der Wissenschaft ist.

Wolf kritisierte den Abdruck auf Twitter und sprach dort von einem „Corona-Leugner-Inserat". Daraufhin brachten mehrere Anwälte und ein Virologe eine Klage wegen der ihrer Meinung „diffamierenden Bezeichnung“ ein.

Das Handelsgericht hat nun diese Klage zur Gänze abgewiesen, wie Wolf auf Twitter publik gemacht hat und das Gericht dem KURIER bestätigte. Die Bezeichnung des Inserats als „Corona-Leugner-Inserat“ sei eine „zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats“ und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, heißt es in dem Richter-Spruch. „Ein Wertungsexzess kann darin nicht erkannt werden.“ Denn die Vereinigungen hätten zu politischen Themen öffentlich Stellung, daher seien die Grenzen zulässiger Kritik weiter gesteckt als bei Privatpersonen. Zudem waren in dem Tweet weder das Inserat, noch die Namen der Kläger genannt.

Das Handelsgericht lehnte sämtliche Klagsbegehren ab. Den Klägern steht der Instanzenzug über Oberlandesgericht und OGH weiter offen.

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