"Bares für Rares": Verkäufer erhielt Ausgleich für finanziellen Schaden
Eine Fehleinschätzung in der Sendung "Bares für Rares Österreich" führte zu einigem Unmut bei einem Privatverkäufer und letztlich zu einem Rechtsstreit.
Der Gemeindebedienstete Alexander S. aus Niederösterreich hatte in einer Ende Jänner ausgestrahlten Episode der ServusTV-Show ein Ölgemälde aus Familienbesitz begutachten lassen. "Wilde Kaninchen im Grase" des Künstlers Ferdinand von Rayski (1806–1890) wurde vom zuständigen Experten Erich Tromayer aufgrund eines angeblich schlechten Erhaltungszustandes "auf 500, höchstens 600 Euro" geschätzt. An dieser Schätzung orientierte sich auch das Händler-Team von "Bares für Rares Österreich". Der oberösterreichische Antiquitätenhändler Markus Kral erwarb das Bild schließlich um 550 Euro.
43.520 Euro statt 550 Euro
Dies geschah bei einer Aufzeichnung von "Bares für Rares" im Juli 2022. Drei Wochen später wurde das Gemälde im Dorotheum eingebracht, mit einem Schättwert von 3.000 bis 4.000 Euro. Im Dezember – noch vor der Ausstrahlung der Episode – wurden die "wilden Kaninchen im Grase" schließlich bei einer Online-Auktion versteigert - für 43.520 Euro (!) inklusive Aufgeld.
Unklarheit über Profiteur
Wer sich über den hohen Profit freuen durfte, war nicht ganz klar. Wie der Standard berichtete, gab Händler Markus Kral an, das Bild kurz nach der Aufzeichnung für 2.000 Euro an einen Zwischenhändler abgetreten zu haben, der somit den höchsten Profit aus der Angelegenheit gezogen hätte. Wie sich laut dem Bericht herausgestellt hat, beauftragte der Servus-TV-Händler das Dorotheum selbst mit der Versteigerung.
Der betroffene Niederösterreicher hat jedenfalls den Verkauf angefochten. Sein Anwalt plädierte auf Irrtum und Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes (Laesio enormis). Mit Erfolg, wie dem Standard von S. bestätigt wurde. In dem Verfahren wurde dem Bild ein Verkehrswert in einer Größenordnung von 5.000 bis 10.000 Euro bescheinigt. Der Zuschlag bei der Auktion lag zwar weit darüber, das ordnete das Gutachten jedoch in der Kategorie "besondere Vorliebe" ein.
Stillschweigen
In einer außergerichtlichen Einigung wurde dem Niederösterreicher laut Standard dem Vernehmen nach ein Betrag im oberen vierstelligen Bereich zugesprochen. Zu Details wurde zwischen den Streitparteien allerdings Stillschweigen vereinbart.
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